Die Wassergenossenschaft U beantragte mit Schreiben vom 21. Juli 2000 unter Anschluss von Projektsunterlagen beim Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Erweiterung ihrer Wasserversorgungsanlage. Gegenstand dieses Erweiterungsprojektes ist die Schaffung einer Anschlussmöglichkeit für die Sportanlage von U und für den Bauhof der Firma R. Das Projekt sieht die Inanspruchnahme von Grundstücken des Beschwerdeführers durch eine Leitungsf... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §63 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0051 E 21. Februar 1995 RS 2 Stammrechtssatz Zwar kann nicht verkannt werden, daß die Entscheidung, welche Interessen iSd § 63 lit b WRG 1959 überwiegen, in der Regel eine Wertentscheidung sein muß, da die konkurrierenden Interessen meist nicht in Geld bewertbar und damit berechenbar und vergleichbar sind. Gerade dieser... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §63 litb;
Rechtssatz: In einem Verfahren iSd § 63 lit. b WRG 1959 muss der Bestand überwiegender Vorteile von Wasserbauvorhaben im allgemeinen Interesse sorgfältig geprüft werden (Hinweis E 24.10.1995, 94/07/0062). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001070168.X05 Im RIS seit 08.05.2002 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §365;WRG 1959 §63;WRG 1959 §64;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der §§ 63 und 64 WRG 1959 geht hervor, dass eine Enteignung nur dann zulässig ist, wenn diese Maßnahme zum Zwecke der Förderung der nutzbringenden Verwendung der Gewässer oder der Begegnung ihrer schädlichen Wirkungen erforderlich ist. Es muss also ein Bedarf n... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §60;WRG 1959 §63 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0094 E 9. März 2000 RS 2(hier Zwangsrecht iSd § 63 lit b WRG 1959; ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Ein Zwangsrecht nach § 60 WRG muss zur Erreichung des im öffentlichen Interesse gelegenen Zieles geeignet (adäquat) sein, darf nach Art und Umfang nicht unverhältnismäßig sein und das angestrebte Ziel d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §60 Abs1;WRG 1959 §63 litb;
Rechtssatz: Jemand, zu dessen Lasten ein Zwangsrecht eingeräumt werden soll, hat ein Recht darauf, dass dieses nicht ohne eine diese Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung im Sinne des Gesetzes begründet wird. Es ist daher festzustellen, ob und in welchem Ausmaß mit einem Wasserbauvorhaben, für da... mehr lesen...
Unter dem Datum des 9. Februar 2001 erließ der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) gegenüber den beschwerdeführenden Parteien einen Bescheid, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Der Landeshauptmann von Niederösterreich verpflichtet gemäß § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 AlSAG (Altlastensanierungsgesetz BGBl. 1989/299 in der geltenden Fassung) in der Katastralgemeinde Dunkelstein die (beschwerdeführenden Parteien) zur Duldung der Errichtung von insgesamt mindestens 86... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §16 Abs1;WRG 1959; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0140 2001/07/0141 2001/07/0145 2001/07/0143 2001/07/0144 2001/07/0142
Rechtssatz: Ein Verfahren zur Erteilung von Auflagen in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist nicht ident mit einem Verfahren zur Erlas... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Akten des Berufungsverfahrens und der Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Der mitbeteiligten Partei wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 20. Juni 1988 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Fußgängerbrücke über die Trisanna im Bereich (u.a.) der Grundparzelle 208 KG I (im Eigentum der Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers) erteilt. Von dieser Bewilligung wurde jedoch kein Gebrauch gemacht; die wasserrechtliche Bewilligu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §60;WRG 1959 §63;
Rechtssatz: Bei einer dem § 38 Abs. 1 WRG 1959 unterliegenden Anlage könnte die Zustimmung des Eigentümers nicht nach den Bestimmungen der §§ 60 ff WRG 1959 durch Einräumung eines Zwangsrechtes ersetzt werden, weil die gemäß § 38 WRG 1959 bewilligungspflichtigen Maßnahmen und Anlagen für sich allein keinem der in ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. April 1998 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau (BH) nach Maßgabe der eingereichten Pläne und Beschreibungen Hermann H. die naturschutzrechtliche Bewilligung zur geringfügigen Änderung des mit Bescheid vom 19. Juli 1994 genehmigten Kleinkraftwerkes auf den Parzellen Nr. 1530/1 und 1530/21 der KG. B. Das Grundstück Nr. 1530/21 befindet sich im Eigentum der Beschwerdeführer; das Grundstück Nr. 1530/1 im Eigentum von Hermann H. Die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz KärntenL55302 Geländefahrzeuge Motorschlitten Kärnten81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: NatSchG Krnt 1986 §51 Abs2;WRG 1959 §63 litb;
Rechtssatz: Gemäß § 63 lit b WRG kommt die Einräumung von Zwangsrechten zu Gunsten der Änderung eines Kleinkraftwerkes grundsätzlich in Betracht; denn es ist nicht auszuschließen, dass die nach dieser Vorschrift vorzunehmende Abwägu... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 17. Juli 1997 beantragte der Erstbeschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) die Verlängerung des mit 31. Juli 1997 befristeten Wasserbenutzungsrechtes zum Betrieb einer Kleinwasserkraftanlage an der Sill. Ein Amtssachverständiger für Wasserbautechnik hielt zu diesem Antrag in einer Stellungnahme vom 8. Jänner 1998 fest, das bisher verliehene Wasserrecht sei mit 31. Juli 1997 befristet gewesen. Das Ansuchen sei daher nicht zeitgerecht im Si... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §22 Abs1;WRG 1959 §63;
Rechtssatz: § 22 Abs 1 WRG kommt erst dann zum Tragen, wenn die angestrebte wasserrechtliche Bewilligung erteilt worden ist. Für die Antragslegitimation enthält § 22 WRG keine Bestimmungen. Aus der Anordnung, dass bei ortsfesten Wasserbenutzungsrechten Wasserberechtigter der jeweilige Eigentümer der Betriebsanlage oder Liegenschaft, mit der die... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (LH) vom 25. Mai 1999 wurde der X Ges.m.b.H. die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines zweiten Entnahmebrunnens auf den Grundstücken Nr. 660 und 657/5 der KG X zur Erschließung, Förderung und Ableitung von Grundwasser der Erlengrundquelle und zur Errichtung und Benützung der h... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: MRKZP 01te Art1 Abs1;StGG Art5;WRG 1959 §34 Abs1;WRG 1959 §60;WRG 1959 §63;WRG 1959 §64;
Rechtssatz: Bei Anordnungen nach § 34 WRG und deren Auswirkungen auf das Grundeigentum handelt es sich nicht um eine Enteignung, sondern um eine Eigentumsbeschränkung (Hinweis E 19.10.1982, 82/07/0135). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §34 Abs1;WRG 1959 §60;WRG 1959 §63;
Rechtssatz: Anordnungen nach § 34 WRG sind keine Zwangsrechte im Sinne der § 60 und § 63 WRG, weshalb bei der Erlassung solcher Anordnungen auch die Enteignungsbestimmungen des 6ten Abschnittes des WRG und die dort vorgesehene Interessenabwägung keine Anwendung finden (Hinweis E 2.6.1981, 3449/80; E 23.10.1984, 83/07/0143). ... mehr lesen...
Auf den Grundstücken Nr. 196/2, .196/1, 681/3 und 1/2, sämtliche KG Torren, welche unmittelbar an das orographisch rechte Ufer des Schwarzbaches angrenzen, besteht seit ca. 50 Jahren ein Landmaschinenhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstätte. Über einen langen Zeitraum befand sich dort eine Schmiede und Beschlagwerkstätte. Der Beschwerdeführer übernahm diese Grundstücke mit dem bestehenden Gewerbebetrieb im Jahre 1972 von seinem Vater in sein Eigentum. An die Grundstücke Nr. .196... mehr lesen...
Mit Eingabe der Erstmitbeteiligten vom 12. August 1997 wurde die Erteilung der Bewilligung für die Errichtung von 8 Mehrfamilienwohnhäusern mit 48 Wohnungen und 48 offenen, überdeckten Pkw-Abstellplätzen auf den näher angeführten Grundstücken beantragt. In der im erstinstanzlichen Verfahren durchgeführten Bauverhandlung am 15. Oktober 1997 wurde dem Vertreter der Beschwerdeführer aufgetragen, ihre Einwendungen bzw. ihre Stellungnahme binnen 14 Tagen mittels Schriftsatzes vorzutragen. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4 Stammrechtssatz Als Verpflichteter eines Auftrages nach § 31 Abs 3 WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solidarverpflichtung (Hi... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauG Vlbg 1972 §30 Abs1;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Den Nachbarn kommt weder im Hinblick auf die Erschließung einer Bauliegenschaft noch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wasserver... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 4. August 1997 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 137 Abs. 3 Einleitungssatz WRG 1959 wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g erster Fall i.V.m. § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a leg. cit. und im Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 VStG eine Strafe in der Höhe von S 25.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, verhängt. Der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und so... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Krit... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Schlächterei. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 1. Juli 1994 war ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Verregnung der Abwässer aus ihrem Schlacht- und Fleischereibetrieb mit einer Abwassermenge von maximal 3.875 m3/Jahr auf näher genannten Grundstücken unter Auflagen erteilt worden, die u.a. vorsahen, dass die Verregnung der Abwässer pflanzenbedarfsgerecht zu erfolgen habe (Spruchpunkt I B 1),... mehr lesen...
Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 5. Juli 1996 beantragte die mitbeteiligte Partei die wasserrechtliche Genehmigung der Beschneiungsanlage in der A aufgrund vorgelegter Pläne und technischer Beschreibung. Projektsgemäß ist von diesem Antrag das Grundstück Nr. 1113/1, KG G., der Beschwerdeführerin insoweit betroffen, als die Wasserleitung zu den ebenfalls auf diesem Grundstück zu errichtenden Hydranten mit der Bezeichnung 24 bis 27 führen soll. In der ordnungsgemäß kundgemachten Verhandlung vom 23.... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §63; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/12 90/07/0090 3
VwSlg 13377 A/1991
(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Die in einer Verhandlung ausgesprochene Zustimmung eines Dritten zu einem eingebrachten Projekt (hier: Regulierung) bedeutet noch keine Abstandnahme des Zustimmenden von Einwendungen gegen die dabei notwendig werdende Gr... mehr lesen...
Am 9. Mai 1995 fand vor dem Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) die mündliche Verhandlung über das Ansuchen der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Erweiterung ihrer Ortskanalisation durch das Detailprojekt (Kanalisation L) statt. Der Beschwerdeführer erstattete - auch im Namen von Dr. Erich S. und von Erika S. - zum Vorhaben der MP folgendes Vorbringen: "Grundsätzlich beste... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §63 litb;
Rechtssatz: Die auf der Zustimmung zu einem Vorhaben beruhende Dienstbarkeitsbegründung nach § 111 Abs 4 WRG hat Geltung nur für das Vorhaben, dem vom Betroffenen die Zustimmung erteilt worden war. Eine Übertragung der Zustimmung des vom Vorhaben Betroffenen zum bewilligten Projekt auf das vom Bewilligungswerber geänderte Projekt kommt rec... mehr lesen...