Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0076 E 27. September 1994 RS 2
(hier ohne den letzten Halbsatz) Stammrechtssatz Die Erteilung der zutreffend unstrittig als erforderlich beurteilten wasserrechtlichen Bewilligung für das im Hochwasserabflußgebiet eines Baches gelegene Projekt der mitbeteiligten Partei für die Errichtu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft H vom 22. September 1998 wurde dem Beschwerdeführer als handelsrechtlichem Geschäftsführer der KTP GesmbH (in weiterer Folge: K.-GesmbH) vorgeworfen, es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K.-GesmbH unterlassen zu haben, einerseits die Auflage Nr. 63 des - die Talabfahrt N - T wasserrechtlich bewilligenden - Bescheides der Bezirkshauptmannschaft H vom 30. Juni 1998 ("Die Detailplanungen sind mindestens 4 Wochen vor Baubeginn... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Die Auffassung, bei Gewässern, deren Hochwasserabflussgrenzen nicht ins Wasserbuch eingetragen seien, existiere gar kein solches Gebiet, ist unzutreffend. Die Ersichtlichmachung der Grenzen der Hochwasserabflussgebiete im Wasserbuch (§ 38 Abs 3 WRG) hat bloß deklaratorischen Charakter. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Betreiberin der unter Postzahl 56 des Wasserbuches des Verwaltungsbezirkes Linz-Land eingetragenen Wasserkraftanlage "L" am F Mühlbach. Dieser wird mit Wasser aus der Krems gespeist. Zwischen einem Gewässer, welches von der belangten Behörde als Krems, von der beschwerdeführenden als Altarm der Traun bezeichnet wird und dem F Mühlbach befindet sich ein Hochwasserdamm, der sich von Linz-Ebelsberg bis in die Gemeinden Traun bzw. Weißkirchen zieht. Dieser ehema... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Der Antragsteller begehrte eine Feststellung des Inhalts, dass eine bestimmte Liegenschaft Hochwasserabflussgebiet im Sinne des § 38 Abs. 3 WRG ist. Eine gesetzliche Bestimmung, die zur Erlassung von Feststellungsbescheiden der begehrten Art ermächtigt, besteht nicht. Schlagworte Anspruc... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 5. Jänner 1998 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 38 Abs. 1, 98 und 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959 in der Fassung BGBl. I Nr. 74/1997 zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes auf dem Grundstück Nr. 2271/1, KG Terfens, aufgetragen, bis 30. Juli 1998 nachstehende Maßnahmen zu treffen: "Die auf der gesamten Fläche zwischen den beiden Querbauten Gp 2314/9 und Gp 2314/10, beide KG Terfens (öffentliches Wassergut), auf Kr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3 idF 1990/252;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Erst mit Inkrafttreten der WRGNov 1990 am 1.7.1990 gilt als Hochwasserabflussgebiet iSd § 38 Abs 1 WRG idF der WRGNov 1990 das bei 30-jährlichen Hochwässern überflutete Gebiet. 30-jährliche Hochwässer sind... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Bis zum 30. Juni 1990, also bis zum Inkrafttreten der WRGNov 1990 am 1.7.1990 waren als - sofern bei den Gemeinden in den Abdrucken der Katastralmappen die Grenzen der Hochwasserabflussgebiete für 20- bis 30-jährliche Hochwässer nicht ersichtlich gemacht worden waren -jene Fläch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3 idF 1990/252;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Die Annahme einer wasserrechtlichen Bewilligungspflicht nach § 38 Abs 1 WRG idF der WRGNov 1990 auch für bisher bewilligungsfreie Sachverhalte auf Grund einer ohne Übergangsbestimmungen erfolgten Gesetzesä... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid vom 9. Jänner 1995 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) den Eheleuten Herbert und Angelika H. die wasserrechtliche Bewilligung zur Anschüttung und Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Nr. 21/3 KG L. im Hochwasserabflußbereich der Traun bei Einhaltung vorgeschriebener Nebenbestimmungen. Gegen diesen Bescheid wurde u.a. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/27 92/07/0076 2 Stammrechtssatz Die Erteilung der zutreffend unstrittig als erforderlich beurteilten wasserrechtlichen Bewilligung für das im Hochwasserabflußgebiet eines Baches gelegene Projekt der mitbeteiligten Partei für die Errichtung einer Kleingartenanlage setzt rechtl... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) beantragte mit Eingabe vom 16. November 1992 bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen (BH) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung der B 146, Ennstal Straße, Abschnitt Stainach-Maitschern, km 54,920 bis km 58,000, im Hochwasserabflußgebiet des Grimming- und Leistenbaches unter näher ausgeführten Baumaßnahmen. Mit Schreiben vom 20. Jänner 1993 nahm das wasserwirtschaftliche Planungsorgan der belangten Behörd... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §125 Abs4;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Für das Auslösen einer Bewilligungspflicht nach § 38 Abs 1 WRG ist der jeweilige Istzustand eines Gewässers maßgeblich. Für dieses Ergebnis spricht zunächst die Wortinterpretation. Als Hochwasserabflußgebiet gilt gemäß § 38 Abs 3 WRG das bei 30- jährlichen Hochwässern überflutete Gebiet. "Überflutet" iSd § 38 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 2. Juli 1985 wurde den damaligen Miteigentümerinnen des Grundstückes Nr. 3297, KG S. die wasserrechtliche Bewilligung zur Aufschüttung des Geländes westlich des E.-Baches zur Schaffung von PKW-Abstellplätzen unter Auflagen bewilligt. Auf Grund der einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildenden Plan- und Beschreibungsunterlagen verläuft der E.-Bach in dem in Betracht kommenden Bereich zur Gänze auf dem westlich angrenz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §46;AVG §52;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Ob eine bestimmte Maßnahme in einem Gebiet gesetzt wird, das bei 30-jährlichen Hochwässern überflutet wird (§ 38 Abs 3 WRG), kann nur auf Grund entsprechender - durch begründete Sachverständigengutachten untermauerter - Feststellungen beurteilt werden (Hinweis E 20.11.1984, 84/07/0261, 0262; E 26.5.1992, ... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 3. Dezember 1991 beantragte die mitbeteiligte Partei (MP) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Transportleitung und einer Abwasserreinigungsanlage in der KG Th., im Zuge deren Errichtung eine Anschüttung von ca. 4000 m3 im derzeitigen Hochwasserabflußbereich der P. geplant ist. Der Beschwerdeführer als Grundeigentümer des Grundstückes Nr. 185/1 KG Th. gab als Anrainer in der am 17. Februar 1992 durchgeführten wasserrechtlichen Bewilligungsver... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Als Hochwasserabflußgebiet gilt das bei Hochwässern überflutete Gebiet. 30-jährliche bzw 100-jährliche Hochwässer sind solche, die sich im Durchschnitt alle 30 Jahre bzw 100 Jahre wiederholen (Hinweis Grabmayr/Roßmann, Das Österreichische Wasserrecht, zweite Auflage, Anm 15 zu § 38, Seite 254). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 621, 622 und 66 je der KG L.; seine Liegenschaft wird im Süden und im Osten von dem zunächst in östlicher und dann in nördlicher Richtung fließenden S.-Bach und im Norden von einem Weg begrenzt. Westlich der Liegenschaft des Beschwerdeführers liegen die Grundstücke Nr. 617/1, 617/2, 618, 619, 620, 624 und 626 der mitbeteiligten Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP); deren Liegenschaft wird im südöstlichen Teil ebe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §122;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind die Verwaltungsbehörden befugt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit auch Feststellungsbescheide zu erlassen, sofern hiefür entweder eine diesbezügliche ausdrückliche gesetzliche Anordnung vorlieg... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) ist ein Kleingartenverein, der sich anschickte, auf den von der Stadt L. gepachteten Grundstücken Nr. 620/3, 620/53 und 630, je KG U., welche rechtsufrig des D.-Baches liegen, eine Kleingartenanlage zu errichten. Die Beschwerdeführer sind, was zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht in Streit steht, Eigentümer der dem Kleingartenobjekt gegenüberliegenden Grundstücke am linken Ufer des D.-... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Die Erteilung der zutreffend unstrittig als erforderlich beurteilten wasserrechtlichen Bewilligung für das im Hochwasserabflußgebiet eines Baches gelegene Projekt der mitbeteiligten Partei für die Errichtung einer Kleingartenanlage setzt rechtlich voraus, daß das Grundeigentum (§ 12 Abs 2 WRG 1959) des Bf durch... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 24. Juni 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, bis 31. Juli 1991 entweder um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die am Ufer des S-Baches auf dem Grundstück 3530 errichtete Hütte (Flugdach) unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Projektes anzusuchen oder das errichtete Bauwerk zu beseitigen. Begründet wurde dieser Auftrag damit, bei einem Lokalaugenschei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Aus der Formulierung im Gutachten des Sachverständigen, daß die Flugdachstützen selbst von 30jährlichen Hochwässern des Baches "erreicht" würden, geht nicht mit hinreichender Deutlichkeit hervor, ob die Anlage noch innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses liegt oder bereits an dessen Außengrenze. European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Eine "erfahrungsgemäß häufige Überflutung von Flächen" iSd § 38 Abs 3 zweiter Satz WRG liegt nach der Rechtsprechung des VwGH bei Überflutungen in Abständen von etwa zehn und weniger Jahren vor (Hinweis auf E 12.11.1964, 0754/64, VwSlg 6486 sowie E 13.7.1978, 2077/77, E 28.4.1981, 3725/80). (hier: Hochwässer vor der Maßnahme al... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Zur Lösung der Frage, ob von einem Hochwasserabflussgebiet iSd § 38 Abs 3 zweiter Satz WRG gesprochen werden kann, ist die Berücksichtigung "kleinerer Hochwässer" zulässig (Hinweis auf . E 12.11.1964, 0754/64, VwSlg 6486 A/1964 und E 12.1.1973, 1673/72); es ist allerdings zu ermitteln, dass und wann solche "kleineren Hochwässer"... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen, dass aus der Sicht des Beschwerdefalles keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 38 Abs 1, § 38 Abs 3, § 138 Abs 2 WRG entstanden sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070018.X04 Im RIS seit 14.03.2006 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Um beurteilen zu können, ob eine bestimmte Maßnahme in einem Gebiet gesetzt wird, das "erfahrungsgemäß" häufig überflutet wird, kann in einer den Denkgesetzen entsprechender Weise allein auf Überflutungen Bedacht genommen werden, die BIS zu dem Zeitpunkt, zu dem die Maßnahme getroffen wird, stattgefunden haben (Hinweis auf E 12.... mehr lesen...
Index: 32/03 Steuern vom Vermögen81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GrStG §2 Z9 litc;WRG 1959 §2 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Der Begriff "fließendes Gewässer" umfasst nicht auch Hochwasserabflussgebiete. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986150122.X05 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass eine Ersichtlichmachung der Grenzen der Hochwasserabflussgebiete für zwanzig - bis dreißigjährige Hochwässer (§ 38 Abs 3 WRG 1959) nicht im Landesgesetzblatt kundgemacht wird, kann nicht gefolgert werden, dass eine derartige Festlegung (Ersichtlichmachung) unverbindlich sei und daher nur jene Flächen zum Hochwasserabflussge... mehr lesen...