RS Vwgh 2001/3/22 2001/07/0041

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Veröffentlicht am 22.03.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
WRG 1959 §38 Abs3;

Rechtssatz

Der Antragsteller begehrte eine Feststellung des Inhalts, dass eine bestimmte Liegenschaft Hochwasserabflussgebiet im Sinne des § 38 Abs. 3 WRG ist. Eine gesetzliche Bestimmung, die zur Erlassung von Feststellungsbescheiden der begehrten Art ermächtigt, besteht nicht.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070041.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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