RS Vwgh 2001/4/26 2000/07/0039

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Veröffentlicht am 26.04.2001
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §38 Abs3;

Rechtssatz

Die Auffassung, bei Gewässern, deren Hochwasserabflussgrenzen nicht ins Wasserbuch eingetragen seien, existiere gar kein solches Gebiet, ist unzutreffend. Die Ersichtlichmachung der Grenzen der Hochwasserabflussgebiete im Wasserbuch (§ 38 Abs 3 WRG) hat bloß deklaratorischen Charakter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000070039.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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