RS Vwgh 1988/9/20 87/07/0018

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §38 Abs1;
WRG 1959 §38 Abs3;

Rechtssatz

Um beurteilen zu können, ob eine bestimmte Maßnahme in einem Gebiet gesetzt wird, das "erfahrungsgemäß" häufig überflutet wird, kann in einer den Denkgesetzen entsprechender Weise allein auf Überflutungen Bedacht genommen werden, die BIS zu dem Zeitpunkt, zu dem die Maßnahme getroffen wird, stattgefunden haben (Hinweis auf E 12.11.1964, 0754/64, VwSlg 6486 A/1964).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070018.X01

Im RIS seit

14.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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