Am 2. April 1996 nahm die Bezirkshauptmannschaft Gmunden (BH) eine Überprüfung der Abwasserbeseitigung der Liegenschaft des Beschwerdeführers vor. Im Überprüfungsprotokoll ist Folgendes festgehalten: "Art der Abwasserbeseitigung: Seifenabscheider für die Grauwässer mit Überlauf in den Kanal zum Lettenbach. Senkgrube für die WC-Abwässer." Im anschließenden Gutachten des Amtssachverständigen für Wasserbautechnik heißt es, der Seifenabscheider sei wasserrechtlich nicht bew... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/12 96/07/0151 1 Stammrechtssatz Der Begriff der "Gewässerverunreinigung" im § 31 WRG bemißt sich nach § 30 Abs 2 WRG und nicht nach der Zielnorm des § 30 Abs 1 WRG (Hinweis E 3.12.1985, 84/07/0364, E 19.6.1990, 88/07/0093). European Case... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Oktober 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf der Gemeinde Raiding (= Erstmitbeteiligte)-Unterfrauenhaid gemäß den §§ 41, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die Bewilligung für eine Regulierung des Raidingbaches von Kilometer 14,960 bis Kilometer 15,180. Nach dem Projekt war an der rechten Bachseite ein 3 m breiter Begleitweg anzulegen, welcher der Instandhaltung des Bachbettes dienen sollte (in diesem rechtsufrigen Bereich liegt auch das Gr... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Hochwasserschutz der benachbarten Grundstücke ist... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/05/0238 3 Stammrech... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959;
Rechtssatz: § 356b Abs 6 GewO 1994 sieht eine Zuständigkeitskonzentration vor. Die Gewerbebehörde wird in bestimmten Fällen auch zur Wasserrechtsbehörde. Anknüpfungspunkt für diese Zuständigkeitskonzentration ist nicht ein konkretes gewerbebehördliches Bewilligungsverfahren, sondern eine Verbindung der wasserre... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Eingabe vom 28. Juli 1997 beantragten die zweit- und die drittmitbeteiligte Partei als Bauwerber die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Nr. 2363/6, KG Ferlach. Die Beschwerdeführerin erhob gegen dieses Bauvorhaben mit Schreiben vom 12. Dezember 1997 die Einwendungen, daß die Abstandsflächen nach der Kärnt... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauO Krnt 1996 §17 Abs2 litb;BauO Krnt 1996 §23 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Ob durch das bewilligte Bauvorhaben die Wasserversorgung beim Gebäude des Nachbarn in quantitativer oder in qualitativer Hinsicht beeinträchtigt wir... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 15 des Flächenwidmungsplanes 3/1989 der Stadtgemeinde Schärding (Änderung Nr. 15 vom Gemeinderat beschlossen am 10. Juli 1996) wegen Widerspruches zu § 21 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 versagt. Die Flächenwidmungsplanänderung betrifft eine Teilfläche des am Inn gelegenen Grundstückes Nr. 449/1, KG Schärding, im Ausmaß von 1500 m2. Die Teilfläche des angeführten Grundstückes soll von de... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL82000 Bauordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauRallg;ROG OÖ 1994 §21 Abs1;ROG OÖ 1994 §34 Abs2 Z4;WRG 1959;
Rechtssatz: Die allfällige Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine einer Flächenverbesserung gleichkommenden, im Hinblick auf § 21 Abs 1 dritter Satz OÖ ROG 1994 relevanten Geländeaufschüttung ist nicht von ein... mehr lesen...
Mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (kurz: BH) vom 6. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführer zur Rechtfertigung als Beschuldigter aufgefordert. Es wurde ihm vorgeworfen, er habe als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der K.-Gesellschaft m.b.H. in W., am 29. Oktober 1995, am Vormittag (insbesondere gegen 10.30 Uhr) 1. den in einer näher bezeichneten Jausenstation in D. (Alpe F.) angefallenen Fäka... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/29 90/07/0159 1 Stammrechtssatz Das Tatbild der fehlenden wasserrechtlichen Bewilligung gem § 32 WRG unterscheidet sich von dem des § 31 WRG insb dadurch, daß im ersteren Fall ein konkret wirksamer und beabsichtigter Angriff auf die bisherige Beschaffenheit von Wasser vorliegen muß, der plangemäß unter ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, daß - wie am 30. Jänner 1995 festgestellt worden sei - auf dem Grundstück Nr. 1413 der Liegenschaft Nr. 36, Gemeinde R, im unmittelbaren Bereich des Stallzuganges bzw. der Stallmistlagerstätte ohne wasserrechtliche Bewilligung ein Jauche-Gülle-Festmistgemisch verdünnt durch Nie... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/29 90/07/0159 1 Stammrechtssatz Das Tatbild der fehlenden wasserrechtlichen Bewilligung gem § 32 WRG unterscheidet sich von dem des § 31 WRG insb dadurch, daß im ersteren Fall ein konkret wirksamer und beabsichtigter Angriff auf die bisherige Beschaffenheit von Wasser vorliegen muß, der plangemäß unter ... mehr lesen...
Mit dem den Beschwerdeführern am 23. Dezember 1994 zugestellten angefochtenen Bescheid erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei auf Antrag vom 7. Oktober 1992 mit Nachtrag vom 14. Dezember 1992 und weiteren Nachträgen für den "Hochleistungsstreckenabschnitt Gloggnitz-Mürzzuschlag mit Semmering-Basistunnel km 76,100 bis 98,797" aufgrund der vorgelegten Unterlagen gemäß §§ 35 und 36 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, (EG) die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung im Z... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1510100014/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz93 Eisenbahn
Norm: 31985L0337 UVP-RL;EisenbahnG 1957;EURallg;EWR-Abk Art3;EWR-Abk Art6;UVPG 1993 §46 Abs1;UVPG 1993 §46 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/03 95/06/0246 6
(hier: Auch § 46 Abs 3 UVPG 1993 wird durch das EWR-Abk nicht
verdrängt) ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. Juli 1993 wurde der mitbeteiligten Partei "die Bewilligung für die Nutzung der motorischen Kraft der Traun durch das Kraftwerk Lambach entsprechend der Rahmenverfügung Traun, BGBl. Nr. 144/64 (beruhend auf dem Rahmenplan Traun gemäß Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 28. 3. 1962) sowie zur Errichtung der insgesamt dafür dienenden Anlagen einschließlich Errichtung und Betrieb der erforderlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959;
Rechtssatz: Läßt eine Partei mit beschränktem Mitspracherecht einen Bescheid, mit dem ihre Berufung abgewiesen wurde und mit dem daher über ihre subjektiv-öffentlichen Rechte abschließend abgesprochen worden ist, unangefochten, so kann sie einen späteren Berufungsbescheid, der als Ersatzbescheid nach Aufhebung des ersten Beru... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 16. September 1996 wurde dem Reinhalteverband X-Tal die wasserrechtliche Bewilligung für die Ableitung der im Verbandsgebiet anfallenden Wässer in die X mit vorhergehender vollbiologischer Reinigung in einer Kläranlage und für die Benützung des Grundwassers für Nutzwasserzwecke sowie zur Errichtung und zum Betrieb aller hiezu dienenden Anlagen erteilt. In ihrer gegen diesen Bescheid e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die wasserrechtliche Bewilligung für die Ableitung der im Verbandsgebiet anfallenden Wässer mit vorhergehender vollbiologischer Reinigung in einer Kläranlage und für die Benützung des Grundwassers für Nutzwasserzwecke sowie zur ... mehr lesen...
Am 22. Mai 1995 teilte ein Vertreter der beschwerdeführenden Partei der Wasserrechtsbehörde mit, anläßlich einer Druckprobe bei den unterirdischen Ölleitungen zu den Lagerbehältern sei eine undichte Stelle in der Dieselrohrleitung festgestellt worden. Seitens der beschwerdeführenden Partei seien daraufhin sämtliche Fülleitungen abgeblindet und entgast worde, um ihre Weiterverwendung sowie damit verbundene weitere Verunreinigungen zu verhindern. Bei den daraufhin am 22. und 23. Mai 199... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §31;
Rechtssatz: Der Begriff der "Gewässerverunreinigung" im § 31 WRG bemißt sich nach § 30 Abs 2 WRG und nicht nach der Zielnorm des § 30 Abs 1 WRG (Hinweis E 3.12.1985, 84/07/0364, E 19.6.1990, 88/07/0093). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996070151.X01 Im R... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juli 1992 erteilte der Landeshauptmann von Tirol gemäß § 32 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der beschwerdeführenden Partei die beantragte wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Zentralentwässerung Brennersee - Zollamt Brennerpaß, beinhaltend die Einleitung von Oberflächenwässern in die Sill, unter Vorschreibung einer Reihe von Nebenbestimmungen. Die im Zusammenhang mit der Beschwerde maßgeblichen Nebenbestimmungen lauteten: "A... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung (BH) vom 9. September 1987 wurde der Erstbeschwerdeführer verhalten, vier Maßnahmen aus Gründen des Gewässerschutzes durchzuführen. Aufgrund einer Berufung des Erstbeschwerdeführers wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 30. Dezember 1987 dieser Folge gegeben, der Bescheid der BH vom 9. September 1987 behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung gemäß § 66 Abs. 2 AVG an die BH zurückverwiesen. In der Folge wurde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §130;WRG 1959 §31;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Sind Untersuchungen zur Gewässergüte dem Konsenswerber bei Erteilung der Bewilligung einer Zentralentwässerung vorgeschrieben worden, so kommt es - wenn diese Untersuchungen erforderlich iSd WRG sind - nicht darauf an, welche finanziellen Auswirkungen damit f... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/29 90/07/0159 1 Stammrechtssatz Das Tatbild der fehlenden wasserrechtlichen Bewilligung gem § 32 WRG unterscheidet sich von dem des § 31 WRG insb dadurch, daß im ersteren Fall ein konkret wirksamer und beabsichtigter Angriff auf die bisherige Beschaffenheit von Wasser vorliegen muß, der plangemäß unter ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §130;WRG 1959 §31;WRG 1959 §32;WRG 1959 §33 Abs3;
Rechtssatz: Vorschreibungen, die der Kontrolle einer Anlage (hier Zentralentwässerungsanlage, die die Einleitung von Oberflächenwässern in einen Fluß umfaßt) hinsichtlich der Einhaltung gesetzlich vorgegebener oder im wasserrechtlichen Bewilligungsbesch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §4;AVG §56;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §130;WRG 1959 §31;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Lautet die Anordnung in einer Nebenbestimmung eines Bescheides, mit dem die wasserrechtliche Bewilligung für die Einleitung von Oberflächenwässern in einen Fluß erteilt wurde, dahinge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Von den in einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgestellten Betriebsmitteln (Fahrzeuge, Maschinen und Geräte), von mit Öl verunreinigtem Erdreich und von auf die gleiche Art verunreinigten Sägespänen, beides vorhanden in der Scheune eines solchen Betriebes, sowie von einer ebenfalls auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebes ang... mehr lesen...