1 Der Revisionswerber ist Wasserberechtigter des im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk St. Pölten-Land eingetragenen „Watzek-Teiches“. Dieses Wasserrecht ist unbefristet erteilt und berechtigt zum Betrieb eines Landschaftsteiches. 2 In der Nähe dieses Teiches befindet sich das Watzek-Teich-Aquädukt als Teil der II. Wiener Hochquellwasserleitung. Zwischen dem Teich und dem Aquädukt befindet sich ein Damm und zwischen Damm und Aquädukt eine mit Steinen ausgelegte Mulde. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs3WRG 1959 §29 Abs3WRG 1959 §50 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/07/0125 E 25. Oktober 2012 VwSlg 18508 A/2012 RS 2 Stammrechtssatz Rechtsgültige Verpflichtungen anderer, die einen Übergang der Instandhaltungspflicht nach § 50 Abs 1 WRG 1959 auch in öffentlich-rechtlicher Hinsicht bewirken, können sich unmittelbar aus dem WRG 1959 (zB § 29 Abs 3 letzte... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Gemeinde ist auf Basis eines Bescheides der belangten Behörde vom 12. September 1975 und weiterer Bescheide Inhaberin der wasserrechtlichen Bewilligung für die Teilregulierung der P in ihrem Gemeindegebiet. 2 Die belangte Behörde hat im Jahr 2015 ein Verfahren zur Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrags in Bezug auf die Entfernung von Bewuchs auf den im Zuge dieser Regulierung errichteten Schutzdämmen eingeleitet. Dazu brachte die Revisionswe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1WRG 1959 §27 Abs3WRG 1959 §29 Abs3WRG 1959 §50 Abs1WRG 1959 §77WRG 1959 §88c
Rechtssatz: Rechtsgültige Verpflichtungen anderer, die einen Übergang der Instandhaltungspflicht auch in öffentlich-rechtlicher Hinsicht bewirken, können sich unmittelbar aus dem WRG 1959 (z.B. § 29 Abs. 3 letzter Satz) oder anderen wasserrechtlichen Vorschr... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ersuchte mit Schriftsatz vom 4. November 2013 fristgerecht um die Wiederverleihung des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein (BH) vom 9. Dezember 1985 (wieder) verliehenen Wasserbenutzungsrechtes zum Betrieb einer Wasserkraftanlage (Sägewerk und Elektrizitätswerk) an der S Ache (in weiterer Folge: Ache). 2 Diesen Antrag zog der Revisionswerber am 6. Mai 2014 zurück und verzichtete auf die Weiterführung des Kraftwerkes nach dem Ablauf des Wasser... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallgWRG 1959 §29 Abs3
Rechtssatz: § 29 Abs. 3 WRG 1959 spricht davon, dass dann, wenn die Erhaltung im Interesse von Beteiligten wünschenswert erscheint, diese Beteiligten von dem bisher Berechtigten die Überlassung der vorhandenen Wasserbauten, soweit dies notwendig ist, ohne Entgelt verlangen können. Damit werden die "Beteiligten" begriffli... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3068/80 E 21. Oktober 1980 RS 1 Stammrechtssatz Dem bisher Berechtigten steht ein Anspruch (auf Überlassung) gem § 29 Abs 3 WRG auch dann nicht zu, wenn er ein "effektives wirtschaftliches Interesse an der gänzlichen oder teilweisen Erhaltung der Anlage nachweisbar" macht und er zusätzlich noch Grundeigentümer ist. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1WRG 1959 §29 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0853/71 E 6. Oktober 1972 VwSlg 8292 A/1972 RS 1 Stammrechtssatz Eine verfassungskonforme Auslegung des § 29 Abs 3 WRG 1959 ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass es sich bei der bescheidmäßig angeordneten Überlassung einer Anlage an "Beteiligte" in Wahrheit um keinen Vermögensentzug handelt und daher k... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §19WRG 1959 §27 Abs1 litaWRG 1959 §29 Abs1WRG 1959 §29 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0036 E 16. November 1993 RS 9 Stammrechtssatz Mitbenützungsberechtigten iSd § 19 WRG steht kein Wasserrecht, wohl aber das Recht zu, im Erlöschungsverfahren nach § 29 Abs 3 WRG das Begehren auf unentgeltliche Überlassung der vorhandenen Wasserbauten zu stellen. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallgWRG 1959 §19WRG 1959 §29 Abs3
Rechtssatz: Das Recht, im Erlöschungsverfahren nach § 29 Abs. 3 WRG 1959 das Begehren auf unentgeltliche Überlassung der vorhandenen Wasserbauten zu stellen kommt Personen nicht zu, die bloß faktische Vorteile aus der Anlage gezogen haben (VwGH 20.3.1986, 85/07/0009). Schlagworte Indi... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 8. August 2016 stellte die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt fest, dass das unter PZ X im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt eingetragene Wasserbenutzungsrecht erloschen sei. Zudem wurde dem Revisionswerber aufgetragen, näher angeführte letztmalige Vorkehrungen durchzuführen. 2 Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis vom 30. Dezember 2016 wurde die Beschwerde des Revisionswerbers - mit der Maßgabe des Entfalles einer dem Revisionsw... mehr lesen...
Der Revisionswerber ist Eigentümer der Liegenschaft Nr. 158/1 EZ. 4 KG Bach. Auf diesem Grundstück befindet sich eine private Wasserversorgungsanlage; Wassernutzungsberechtigte sind unter anderem die mitbeteiligten Parteien als nunmehrige Eigentümer von Schloss B (in weiterer Folge: Schloss B.). Mit Bescheid der Politischen Expositur Feldkirchen der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 19. März 1957 war dem Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Parteien, Herrn R C., Gutsbesitzer im Schl... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 13. Juni 2005 suchte die mitbeteiligte Partei beim Magistrat der Stadt S (Magistrat) um "wasserrechtliche Genehmigung der Stilllegung des Kleinwasserkraftwerkes M - Mühle" sowie geringfügiger baulicher Änderungen im Bereich des M-baches auf den Grundstücken 1646/1 und 269/6 der KG S laut den beiliegenden Einreichunterlagen an. Diese Einreichunterlagen umfassen auch einen Technischen Bericht, der im Punkt 2.4. eine Beschreibung der geplanten letztmaligen Vorkehru... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Schlägt der scheidende Wasserberechtigte selbst dauernde Erhaltungsmaßnahmen vor, ist die Behörde zwar nicht an diese Vorschläge gebunden; sie können aber, wenn sie geeignet sind, die Zielsetzungen des § 29 WRG 1959 zu erfüllen, Eingang in den auf Grund dieser Bestimmung zu erlassenden Bescheid finden; dies in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/07/0051 E 20. Juli 1995 VwSlg 14293 A/1995 RS 3 Stammrechtssatz Die Parteistellung eines Beteiligten iSd § 29 Abs 3 WRG wird erst durch die Antragstellung auf Überlassung der Anlage begründet. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Letztmalige Vorkehrungen können nur bestimmte und befristet aufgetragene Maßnahmen, nicht jedoch die dauernde Erhaltung einer Anlage auftragen (Hinweis E 25. Oktober 1994, 93/07/0049, VwSlg 14151A/1994). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005070177.X08 ... mehr lesen...
I. Im Wasserbuch für den politischen Bezirk K scheint unter Postzahl 393 die folgende Eintragung auf: "Name des Gewässers: 2 Quellen zum Hausbach .... Art der Wasserbenützung: Wasserleitung und Wasserkraftanlage ..... Name Wohnort (Firma, Sitz) des Berechtigten: Peter B, Hauswirt, Josef W, F, Thomas G, L, und Leonhard E, K, in WHaus am W-boden. Urkunden und behördliche Entscheidungen: Bewilligung Entscheidung v. 12.11.1917 .... Kollaudier. Erkenntnis v. 14.11.1919 .... Dauer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0154 E 29. Juni 2000 RS 1(hier ohne den letzten Halbsatz) Stammrechtssatz Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wasserrechten sind gem § 102 Abs 1 lit c WRG nur die im § 29 Abs 1 und Abs 3 WRG ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft M (BH) vom 14. April 1965 wurde der Rechtsvorgängerin der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Wasserversorgungsanlage (Brunnenanlage "Kühbrunnen" bzw. "Waldbrunnen" auf Grundstück Nr. 613, KG Z), sowie eines Ortsnetzes erteilt. Dabei wurde mit Auflage 2. vorgeschrieben, dass um den Brunnen ein ca. 10 x 10 m großes Gebiet zur Verhinderung des Zutritts Unbefugter einzuzäunen sei. Die Festlegung eines weitere... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0099 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0036 E 16. November 1993 RS 4 Stammrechtssatz Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wass... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;WRG 1959 §29; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0099
Rechtssatz: Außer den bisher Berechtigten können andere Wasserberechtigte und Anrainer (§ 29 Abs. 1 WRG 1959) sowie an der Erhaltung der Anlage inter... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. 259, bestehend u.a. aus dem Grundstück Nr. 2201, KG W., auf welchem Grundstück sich eine gefasste Quelle befindet. Von dieser Quelle führt eine Rohrleitung über andere Liegenschaften, u.a. die der mitbeteiligten Parteien (MP), zur Liegenschaft Nr. 865 der o. ö. Landtafel mit dem Schloss P. (im Folgenden: "Schlosswasserleitung"). Mit Bescheid der BH vom 24. Juli 1975 war den Eigentümern der Liegenschaft Nr. 865 auf Grund deren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Im Verfahren betreffend die bei Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes den bisher Wasserberechtigten vorzuschreibenden letztmaligen Vorkehrungen kommt neben den berührten Wasserberechtigten auch dem Eigentümer einer Liegenschaft, auf der allenfalls letztmalige Vorkehrunge... mehr lesen...
Dem Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) war mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft K vom 5. September 1924 die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kraftwerksanlage auf die Dauer von 40 Jahren erteilt worden. Auf Grund einer vom Rechtsvorgänger der mP erhobenen Berufung hatte der Landeshauptmann von Tirol als Berufungsbehörde mit Berufungsbescheid vom 2. Juli 1925 die Konsensdauer mit 60 Jahren fest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0154 E 29. Juni 2000 RS 1
(hier ohne die zwei letzten Sätze) Stammrechtssatz Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wasserrechten sind gem § 102 Abs 1 lit c WRG nur die im § 29 Abs 1 und... mehr lesen...
Aufgrund des Wasserbuchbescheides des Landeshauptmannes von Tirol vom 30. November 1961 ist im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk Landeck zur Postzahl 604 zwecks Bewässerung mehrerer Grundstücke für die "Bewässerungsinteressentschaft 'Tschinglswal' in Pfunds" als Berechtigten ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Die Anlage und das Ausmaß der Wasserbenutzung werden wie folgt beschrieben: "Das Bewässerungswasser wird dem Kleiselbach auf Gp. 4150 ca. 30 m unterhalb der Bundesstraßenb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litc;WRG 1959 §27;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Auflassung von Wasseranlagen und über das Erlöschen von Wasserrechten sind gem § 102 Abs 1 lit c WRG nur die im § 29 Abs 1 und Abs 3 WRG genannten Personen Parteien (Hinweis E 16.11.1993, 90/07/0036). Außer den bisher Berechtigten... mehr lesen...
Wie den von der beschwerdeführenden Wassergenossenschaft vorgelegten Satzungen - in den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten liegen sie nicht ein, weshalb gemäß § 38 Abs. 2 VwGG von der Richtigkeit der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Satzungen auszugehen ist - entnommen werden kann, handelt es sich bei der Beschwerdeführerin um eine Wasserwerksgenossenschaft im Sinne des § 75 WRG 1934, deren Satzungen mit einem Rechtsakt des Reichsstatthalters von Kärnten im J... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Die bescheidmäßig zu verfügende Überlassung einer Anlage (für Anlagenteile kann nichts anderes gelten) nach Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes durch den bisher Berechtigten an einen Dritten setzt, wie dies dem Wortlaut der Bestimmung des § 29 Abs 3 WRG zu entnehmen ist und auch vom VwGH schon wiederholt ausgesprochen wurde (Hinweis E 25.10.1... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: § 29 Abs 3 WRG erweist sich in verfassungskonformer Auslegung nur in Fällen als anwendbar, in welchen die bescheidmäßig angeordnete Überlassung einer Anlage keinen Vermögensentzug darstellt, was nur dann der Fall ist, wenn die nach dem jeweils vorliegenden Sachverhalt zu einer Anlage gehörenden Wasserbauten nach der Vorschrift ... mehr lesen...