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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §29 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3068/80 E 21. Oktober 1980 RS 1Stammrechtssatz
Dem bisher Berechtigten steht ein Anspruch (auf Überlassung) gem § 29 Abs 3 WRG auch dann nicht zu, wenn er ein "effektives wirtschaftliches Interesse an der gänzlichen oder teilweisen Erhaltung der Anlage nachweisbar" macht und er zusätzlich noch Grundeigentümer ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018070044.J10Im RIS seit
24.09.2019Zuletzt aktualisiert am
24.09.2019