RS Vwgh 2019/5/23 Ro 2018/07/0044

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Veröffentlicht am 23.05.2019
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §29 Abs3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3068/80 E 21. Oktober 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Dem bisher Berechtigten steht ein Anspruch (auf Überlassung) gem § 29 Abs 3 WRG auch dann nicht zu, wenn er ein "effektives wirtschaftliches Interesse an der gänzlichen oder teilweisen Erhaltung der Anlage nachweisbar" macht und er zusätzlich noch Grundeigentümer ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018070044.J10

Im RIS seit

24.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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