Mit Anbringen vom 2. Juli 1992 suchte die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP), die damals noch eine andere Firma trug, beim Landeshauptmann von Kärnten (LH) um wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Pastenentschwefelungsanlage an, welche die Einleitung von Prozeß- und Kühlwässern über einen Werkskanal in die Gailitz vorsah. Das dem Projekt beigelegte "Anrainerverzeichnis" nannte mehrere Gesellschaften, welche bestimmt bezeichne... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §353;ABGB §6;VwRallg;WRG 1959 §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/14 97/07/0012 1 Stammrechtssatz § 22 Abs 1 WRG schafft keinen vom Zivilrecht abweichenden Eigentumsbegriff, sondern knüpft am Eigentumsbegriff des Zivilrechts an (Hinweis E 25.2.1992, 88/07/0107). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §353;ABGB §431;VwRallg;WRG 1959 §22 Abs1;
Rechtssatz: Die zum Betrieb ortsfester Wasserbenutzungsanlagen erteilten Wasserbenutzungsberechtigungen können auf einen Rechtsnachfolger nur im Einklang mit den Regeln des bürgerlichen Rechtes übergehen (Hinweis E 14.5.1997, 97/07/0012). ... mehr lesen...
Im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt ist unter Post Nr. 335 ein Wasserbenutzungsrecht zum Betrieb einer Wasserkraftanlage eingetragen. Dieses Wasserbenutzungsrecht ist mit dem Grundstück Nr. 72/1 der KG E verbunden. Mit Kaufvertrag vom 6. Juni 1988 erwarb der Beschwerdeführer dieses Grundstück. Mit einem weiteren Kaufvertrag vom 19. Oktober 1990 verkaufte der Beschwerdeführer das Grundstück Nr. 72/1 an die mitbeteiligte Partei (mP). Im Punkt IV dieses Kaufvertrages ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1053;ABGB §297;ABGB §353;ABGB §417;WRG 1959 §22 Abs1;
Rechtssatz: Die zwingende Bestimmung des § 297 ABGB kann durch Parteienvereinbarung nicht ausgeschaltet werden (hier: Eine Vereinbarung, wonach bei Verkauf der Liegenschaft das Eigentum an der darauf befindlichen Betriebsanlage - hier: Wasserkraftanlage, die weder aufgru... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §353;ABGB §6;VwRallg;WRG 1959 §22 Abs1;
Rechtssatz: § 22 Abs 1 WRG schafft keinen vom Zivilrecht abweichenden Eigentumsbegriff, sondern knüpft am Eigentumsbegriff des Zivilrechts an (Hinweis E 25.2.1992, 88/07/0107). Schlagworte Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §297;ABGB §353;ABGB §417;WRG 1959 §22 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 297 und § 417 f ABGB folgt, daß Bauwerke grundsätzlich Bestandteil der Liegenschaft, auf der sie errichtet sind, werden. Unter Bauwerk ist dabei grundfest Errichtetes zu verstehen, das seiner Zweckbestimmung nach nicht an einen anderen Ort bewegt werden soll. Grun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. November 1994 stellte die Bezirkshauptmannschaft Reutte gemäß den §§ 27 und 29 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) fest, daß das mit Bescheid derselben Behörde vom 17. Jänner 1983 der Brunneninteressentschaft U. verliehene Wasserbenutzungsrecht für eine Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage hinsichtlich einer Reihe näher angeführter Brunneninteressenten wegen Fehlens der zur Wasserbenutzung nötigen Anlagen (Hausanschlußleitungen), wodurch es zu einer mehr al... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §521;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §22 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Dienstbarkeit der Wohnung verleiht in einem Wasserrechtsverfahren iZm einem Wasserbenutzungsrecht, bei dem Wasserberechtigter der jeweilige Eigentümer einer Liegenschaft... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (BH) vom 17. Dezember 1965 wurde J.M., F.M., N.Sch. sen., N.Sch. jun., M.Sch., M.R., M.W. und S.H. gemäß § 9 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung zur Fassung und Ableitung der auf Grundstück Nr. 101, KG W., entspringenden Quelle sowie zur Errichtung, Benützung und Erhaltung der für die Trinkwasserversorgungsanlage notwendigen Anlagen erteilt. Im Wasserbuchbescheid des Landeshau... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §22 Abs1;WRG 1959 §74 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 74 Abs 4 WRG ergibt sich, daß die Genossenschaftsbildung als solche an der individuellen Zuordnung der Wasserrechte nichts ändert. Soll ein Wasserrecht auf die Genossenschaft übergehen, muß der Berechtigte auf sein Recht verzichten und die Genossenschaft um die Verleihung des gleichen Rechtes ansuchen, es sei denn, daß es ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 30. April 1981 wurde G. und R.K. die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage für das Erholungszentrum K. in V. erteilt. Das Wasserbenutzungsrecht wurde gemäß § 22 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) mit der Anlage verbunden. Die Kläranlage wurde auf Parzelle 313, EZ. 378 der KG V. errichtet. Mit Bescheid des LH vom 10. Dezember 1987 wurde gegenüber der Konk... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §294;WRG 1959 §22 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/07/0031
Rechtssatz: Sogenannte Zubehöranlagen wie Anlagen zur Zuleitung und Ableitung des Wassers teilen das rechtliche Schicksal der eigentlichen Wasserbenutzungsanlage (Hinweis OGH 1... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 25. Juli 1991 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) den Antrag des Beschwerdeführers auf Verpflichtung der Firma W. GesmbH , der Ehegatten A. jun. und J.A. und des Bundes als zuständige Gebietskörperschaft zur Entfernung der qualitativ wie quantativ in Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) im Bereich der Mülldeponie vorgenommenen oder geduldeten Ablagerungen und zur sofortigen Behebung der durch die eingetretenen Gewässerverunreinigung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §22 Abs1;
Rechtssatz: § 22 Abs 1 WRG 1959 verlangt für den Konsensübergang den Erwerb des Eigentums an der Liegenschaft oder der Betriebsanlage. Schlagworte Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Über den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Erweiterung einer bereits bestehenden Wasserversorgungsanlage für Trink- und Nutzzwecke ihrer Mitglieder führte die Bezirkshauptmannschaft (BH) am 26. Juli 1971 eine wasserrechtliche Verhandlung durch. In deren Verlauf wurde festgestellt, daß die Quellfassung derzeit zwei Quellen auf einem im Eigentum eines Mitgliedes der beschwerdeführenden Wassergenossenschaft stehenden Grundstück und den ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42;AVG §68 Abs1;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs2 litb;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §22 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Wesen der dinglichen Rechtsnachfolge im Wasserrecht entspringt der Grundsatz, daß der Rechtsnachfolger die Unterlassung von Einwendungen und Rechtsmitteln durch seinen Rechtsvorgänger gegen sich gelten lassen muß (Hinweis E 2... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §22 Abs1;
Rechtssatz: Das Wasserrecht ist weitgehend vom Grundsatz der "Dinglichkeit" und der daraus erfließenden Möglichkeit der Rechtsnachfolge in wasserrechtliche Rechtspositionen gekennzeichnet. Es tritt der Rechtsnachfolger im Eigentum an einer Liegen... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1988, Zl. 87/07/0148, zu entnehmen. Mit diesem war die Beschwerde der damals wie nun beschwerdeführenden Partei gegen die im Instanzenzug von der belangten Behörde bestätigte Verwirkung der der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 7. Juni 1982 verliehenen wasserrechtlichen Bewilligung zur Einleitung betrieblicher Abwässer in die Donau als unbegründet abge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §22 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Eine Stillegung von Abwasseranlagen im öffentlichen Interesse nach § 29 Abs 1 WRG dient - dem gesetzlich keineswegs verpönten - Zweck der Hintanhaltung jeder künftigen mißbräuchlichen Verwendung. Da inbesondere einerseits im Fall eines späteren Eigentumswechsels Rechtsnachfolger des Betreibers einer solchen Anlage und umso mehr ... mehr lesen...
Was die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles betrifft, wird auf die ausführlichen Darlegungen im hg. Vorerkenntnis vom 21. Mai 1991, Zl. 91/07/0027 verwiesen, mit dem die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen einen Bescheid derselben belangten Behörde als unbegründet abgewiesen wurde. Mit Schreiben vom 9. Dezember 1985 suchte die F KG beim Landeshauptmann von Niederösterreich um die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Deponie auf den Liegenschaften EZ 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §22 Abs1;
Rechtssatz: Das AVG enthält keine besonderen Vorschriften über die Rechtsnachfolge in die Parteistellung. Rechtsprechung und Lehre gehen davon aus, daß bei "persönlichen" Verwaltungssachen eine Rechtsnachfolge im allgemeinen nicht in Betracht kommt, in Fällen, in den... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. August 1988 gab der im Devolutionsweg angerufene Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Berichtigung bestehender und Verfügung neuer Wasserbucheintragungen hinsichtlich spruchmäßig im einzelnen bezeichneter, der "Republik Österreich/Bundesstraßenverwaltung" verliehener Wasserbenutzungsrechte aus der Zeit zwischen 1965 und 1983 im Wasserbuch gemäß § 22 in Verbindung mit §§ 124 ff WRG 1959 (in der Fassung vor der Novelle BG... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: ABGB §6;Brenner AutobahnFinG 1964 §2 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §124;WRG 1959 §126 Abs3;WRG 1959 §22 Abs1;WRG 1959 §22 Abs2;
Rechtssatz: Wenn nicht Abweichendes normiert ist, muß aufgrund der Einheit der Rechtssprache insbesondere davon ausgegangen werden, da... mehr lesen...
In der Gemeinde V befindet sich im X-Fluß km 10,22 das M-Wehr, von welchem rechtsufrig ein Werksgraben (M-Bach) abzweigt, welcher bei km 7,58 wieder in den X-Fluß mündet. An diesem M-Bach befinden sich mehrere Wasserkraftanlagen, darunter auch die im Wasserbuch für den politischen Bezirk Gmunden unter Postzahl eingetragene sogenannte "NN-Schmied". Der Verhandlungsschrift der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 20. März 1984 ist zu entnehmen, daß der seinerzeitige Anlageneigentümer und ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §22 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2306/76 E 13. Juli 1978 RS 1 Stammrechtssatz Der "bisher Berechtigte" gem § 29 Abs 1 WRG 1959 ist derjenige, dessen Wasserbenutzungsrecht erloschen ist. Da bei ortsfesten Wasserbenutzungsanlagen gem § 22 Abs 1 WRG 1959 Wasserberechtigter der jeweilige Eigentümer der Betriebsanlage oder Liegenschaft ist, mit ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 18. Juli 1972 war in Abänderung einer wasserrechtlichen Bewilligung aus 1961 den nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien die zu jener Zeit je zur Hälfte Miteigentümer der Grundstücke nnn/2 und nnn/3,. KG. Y, waren, in Spruchpunkt I. gemäß § 32Abs. 2 lit. c WRG 1959 die Bewilligung erteilt worden, a) die teilbiologisch geklärten häuslichen Abwässer aus dem auf Grundstü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §22 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, mit welchen Grundflächen bei einer bestimmten ortsfesten Wasserbenutzungsanlage die Rechte gemäß § 22 Abs 1 WRG 1959 als verbunden zu gelten haben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1983070262.X01 Im RIS seit 11.07.2001 Zule... mehr lesen...