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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §521;Rechtssatz
Die Dienstbarkeit der Wohnung verleiht in einem Wasserrechtsverfahren iZm einem Wasserbenutzungsrecht, bei dem Wasserberechtigter der jeweilige Eigentümer einer Liegenschaft ist, kein zur Beschwerdeführung vor dem VwGH berechtigendes subjektives Recht (hier: der Inhaber des Wohnrechts erhebt Beschwerde gegen einen Bescheid der Berufungsbehörde, in dem dem Hauseigentümer und Wasserbenutzungsberechtigten das Treffen von Vorkehrungen nach § 29 Abs 1 WRG aufgetragen wurde).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995070056.X02Im RIS seit
12.11.2001