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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1053;Rechtssatz
Die zwingende Bestimmung des § 297 ABGB kann durch Parteienvereinbarung nicht ausgeschaltet werden (hier: Eine Vereinbarung, wonach bei Verkauf der Liegenschaft das Eigentum an der darauf befindlichen Betriebsanlage - hier:
Wasserkraftanlage, die weder aufgrund eines Baurechts noch als Superädifikat errichtet wurde - beim Verkäufer verbleiben soll, ist rechtlich irrelevant).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070012.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
21.03.2012