IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 12. März 2021, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass der Spruch: zu lauten hat wie folgt: Sie sind dadurc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.09.2021 Norm: WRG 1959 §137 Abs3 Z8WRG 1959 §138 Abs1AVG 1991 §59
Rechtssatz: Ein
Spruch: , mit dem der Partei eine Verpflichtung auferlegt wird, muss zum einen so bestimmt gefasst sein, dass dem Bescheidadressaten die überprüfbare Möglichkeit gegeben wird, dem Leistungsauftrag zu entsprechen. Zum anderen bedeutet die von § 59 Abs 1 AVG für Leistungsbefehle geforderte Deutli... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.09.2021 Norm: WRG 1959 §137 Abs3 Z8WRG 1959 §138 Abs1AVG 1991 §59
Rechtssatz: Das Schweigen einer Behörde zu einer Eingabe berechtigt keinesfalls zu dem Schluss, die Behörde würde die darin vertretene Ansicht teilen, und wäre eine rechtskräftige behördliche Entscheidung damit hinfällig und brauchte nicht beachtet zu werden. Schlagworte Umweltr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 23. Juli 2020, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Strafverfahren eingestellt. II. Gegen dieses Erke... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.10.2020 Norm: WRG 1959 §137 Abs3 Z8WRG 1959 §138 Abs1
Rechtssatz: Ein Auftrag nach § 138 Abs 1 lit a WRG hat sich auf die Anordnung der Beseitigung der eigenmächtigen Neuerung zu beschränken; die Vorschreibung darüber hinaus gehender Maßnahmen, wie die Verpflichtung der Errichtung von Baulichkeiten oder sonstigen neuen Maßnahmen ist von dieser Gesetzesbestimmung nicht gede... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 7. Mai 2018, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird mit der Maßgabe bestätigt, dass anstelle der Gesamts... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.09.2018 Norm: WRG 1959 §137 Abs3WRG 1959 §138 Abs1VStG 1991 §44aVStG 1991 §22 Abs2
Rechtssatz: Bei der Bestrafung wegen Nichteinhaltung einer bescheidmäßig vorgeschriebenen Auflage muss die konkrete Tatumschreibung (und damit auch die Verfolgungshandlung, um tauglich zu sein) neben dem Umstand, dass eine konkret zu bezeichnende Auflage nicht eingehalten wurde, alle Handlun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.09.2018 Norm: WRG 1959 §137 Abs3WRG 1959 §138 Abs1VStG 1991 §44aVStG 1991 §22 Abs2
Rechtssatz: Bezieht sich ein gewässerpolizeilicher Auftrag auf mehrere Missstände, von denen jeder für sich auch Gegenstand eines eigenen Bescheides sein könnte, liegen im Übertretungsfall mehrere gesondert zu bestrafende Delikte vor (vgl VwGH 97/07/0041; LVwG NÖ LVwG-S 55/001 2018). ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, vertreten durch die B Rechtsanwälte OG, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 6. Februar 2018, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Strafverfahren hinsicht... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.04.2018 Norm: WRG 1959 §137 Abs3 Z8WRG 1959 §138 Abs1VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Wenn sich ein gewässerpolizeilicher Auftrag auf mehrere Missstände bezieht, welche jeder für sich auch Gegenstand eines eigenen Bescheides sein könnten, liegen im Übertretungsfall mehrere gesondert zu bestrafende Delikte vor (vgl. LVwG NÖ LVwG S 55/001 2018 mit Bezug auf VwGH 97/07/0041). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.04.2018 Norm: WRG 1959 §137 Abs3 Z8WRG 1959 §138 Abs1VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Bei der Bestrafung wegen Nichteinhaltung einer bescheidmäßig vorgeschriebenen Auflage muss die Tatumschreibung neben dem Umstand, dass eine konkret zu bezeichnende Auflage nicht eingehalten wurde, konkret alle Handlungen oder Unterlassungen anführen, durch welche die Auflage nicht eingehal... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des FJM, vertreten durch Mag. Gerald Göllner, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 19. Dezember 2017, BNS2-V-17 52427/5, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird wie folgt abgeändert: 1.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.02.2018 Norm: WRG 1959 §31WRG 1959 §137 Abs2 Z3WRG 1959 §137 Abs3 Z2VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Worin die „erhebliche“ Gefahr für ein Gewässer gemäß § 137 Abs. 3 Z 2 WRG 1959 bestehen soll, bedarf einer – über den Vorwurf der Nichteinhaltung des behördlichen Auftrags hinaus – gesonderten Umschreibung. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.02.2018 Norm: WRG 1959 §31WRG 1959 §137 Abs2 Z3WRG 1959 §137 Abs3 Z2VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Es bedarf der konkreten Benennung jenes Gewässers, hinsichtlich dessen dieser zum Tatbild gehörige Erfolg herbeigeführt wurde, da auch dies zu den wesentlichen Tatbestandsmerkmalen der vorgeworfenen Verwaltungsübertretungen gezählt werden muss, deren Konkretisierung im
Spruch: des... mehr lesen...