Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §117; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0099 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0249 E 27. Mai 2004 RS 9(Hier: Es wurde keine Entschädigung hinsichtlich des erweiterten Schotterabbaus zugesprochen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;VwRallg;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0099 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0161 E 25. April 2002 RS 6 Stammrechtssatz Nach § 117 Abs. 4 WRG 1959 ist gegen Entscheidungen der Wasserrechtsbehörd... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L (BH) vom 27. Februar 1998 wurde der mitbeteiligten Partei auf Grund der eingereichten Projektsunterlagen unter Berücksichtigung näher bezeichneter Projektsänderungen die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und die damit zusammenhängende Wasserbenutzung einer Kanalanlage (Bauabschnitt 05.1) erteilt. Die eingereichten Projektsunterlagen enthielten eine Verlegung des Kanalstranges 8B Richtung Norden und zwar ursprünglich in etwa bis z... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0163 E 27. Juni 2002 RS 2 Stammrechtssatz Auch die Parteikosten nach § 123 WRG 1959 zählen zu den Kosten iSd § 117 Abs. 1 WRG 1959, für welche die durch § 117 Abs. 4 legcit eröffnete Möglichkeit der Anrufung der ordentlichen Gerichte die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes aussch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;VwRallg;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0161 E 25. April 2002 RS 6 Stammrechtssatz Nach § 117 Abs. 4 WRG 1959 ist gegen Entscheidungen der Wasserrechtsbehörde über die Pflicht zur Leistung von Entschädigungen nach dem Wasserrechtsgesetz eine Berufung ni... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft U (BH) vom 10. Oktober 1984 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserversorgungsanlage zur Versorgung von maximal 20 Anwesen im Ortschaftsbereich U erteilt. Gleichzeitig wurde gemäß § 34 Abs. 1 WRG 1959 zum Schutz des Quellwassers ein näher umschriebenes Quellschutzgebiet festgelegt. Dieses Quellschutzgebiet lag auf einem Teil des Grundstückes Nr. 549/1, hatte die Form eines ... mehr lesen...
Unter dem Datum des 2. Dezember 1998 erließ der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) gegenüber den beschwerdeführenden Parteien einen Bescheid mit folgendem Spruch: "A) 1. Die wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserkraftanlage der (erstbeschwerdeführenden Partei) samt der Entnahme von Wasser aus der K bei der L-Wehr wird insofern abgeändert und das Maß der Wasserbenutzung beschränkt, als folgende zusätzliche Auflagen zu den wasserrechtlichen Bewilligungen für die unte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §117; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/07/0006
Rechtssatz: Wird von der Wasserrechtsbehörde die Leistung der begehrten Entschädigung mit der
Begründung: , es fehle für eine solche En... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §34 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0228 E 27. September 2000 RS 4 Stammrechtssatz Auch wenn die Erstbehörde keine Entschädigung festsetzt, stellt dies eine Entscheidung über die Entschädigung iSd § 117 Abs 1 WRG dar. Mit dem Unterbleiben einer Entschädigungsfestsetzung wird eine Entscheidung des Inhalts getroffen, dass keine Entschäd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;VwRallg;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/07/0006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0206 E 8. April 1997 RS 2 Stammrechtssatz Berufungen, die sich gegen einen Ausspruch der Wasserrec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 589 der EZ 75, KG 07331 R. Gemäß Punkt "Sechstens" des zwischen der Voreigentümerin als Übergeberin und dem Beschwerdeführer als Übernehmer abgeschlossenen Übergabsvertrages vom 8. März 1995 räumte der Übernehmer für sich und alle seine Rechtsnachfolger im Eigentum und Besitz des Grundstückes 589 Landw. genutzt der KG R den jeweiligen Eigentümern des Grundstückes .16 Baufläche R 13 der EZ. 13 KG R und allen ihren Rechtsnach... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0163 E 27. Juni 2002 RS 2 Stammrechtssatz Auch die Parteikosten nach § 123 WRG 1959 zählen zu den Kosten iSd § 117 Abs. 1 WRG 1959, für welche die durch § 117 Abs. 4 legcit eröffnete Möglichkeit der Anrufung der ordentlichen Gerichte die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes aussch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Fischereiberechtigter am M-Bach. Die mitbeteiligte Partei beantragte mit Eingabe vom 16. Mai 1989 bei der Bezirkshauptmannschaft S (BH) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Kleinkraftwerkes am M-Bach; dieses Ansuchen wurde mit Bescheid der BH vom 26. Juli 1990 abgewiesen. Unter Vorlage geänderter Projektsunterlagen ersuchte der Mitbeteiligte mit Eingabe vom 28. August 1990 bei der BH neuerlich um die wasserrechtliche Bewilligung des ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs2;
Rechtssatz: Einem abgesonderten Bescheid kann nur die nach § 117 Abs 1 WRG 1959 festzusetzende Höhe und Art der Leistung vorbehalten werden, nicht aber die Frage, ob überhaupt dem Grunde nach eine Entschädigung gebührt (Hinweis E 26.11.1991, 88/07/0153; E 28.5.1991, 90/07/0123; E 19.1. 1976, 1452/73, VwSlg 8966 A/1976). ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 117 Abs 2 WRG 1959 ist die im Abs 1 bezeichnete Leistung (hier: Entschädigung) in der Regel schon in dem über das Ansuchen ergehenden Bescheid festzusetzen. Grundsätzlich ist daher im Bewilligungsbescheid auszusprechen, ob, in welcher Form, auf welche Art, in welcher Höhe und innerhalb welcher Frist die Leistung zu erbr... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 8. Jänner 1998 beantragte die Stadtgemeinde Salzburg (= mitbeteiligte Partei) die wasserrechtliche Bewilligung zum Aufstau des Schleiferbaches im Rahmen des Moorsanierungskonzeptes Samer Mösl. In dem Schreiben führte die mitbeteiligte Partei aus, dass im Rahmen des etwa seit 10 Jahren in jährlich fortschreitenden Sanierungsschritten vorangetriebenen Moorsanierungskonzeptes Samer Mösl zur lokalen Erhöhung des Moorwasserspiegels der Aufstau des Schleiferbaches im gesch... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §26; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0228 E 27. September 2000 RS 4 Stammrechtssatz Auch wenn die Erstbehörde keine Entschädigung festsetzt, stellt dies eine Entscheidung über die Entschädigung iSd § 117 Abs 1 WRG dar. Mit dem Unterbleiben einer Entschädigungsfestsetzung wird eine Entscheidung des Inhalts getroffen, dass keine Entschädigung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;VwRallg;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0161 E 25. April 2002 RS 6 Stammrechtssatz Nach § 117 Abs. 4 WRG 1959 ist gegen Entscheidungen der Wasserrechtsbehörde über die Pflicht zur Leistung von Entschädigungen nach dem Wasserrechtsgesetz eine Berufung nicht zulässig; ... mehr lesen...
Hermann H. errichtete und betrieb ein Kleinkraftwerk, welches die motorische Kraft des Wassers aus einem als "S-Bach" genannten Gewässer nutzt, und dessen Errichtung und Betrieb den Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt beschäftigt hat. Die Verlassenschaft nach Hermann H. ist die im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei; der Einfachheit halber werden im Folgenden sowohl die Verlassenschaft nach Hermann H. als auch Hermann H. selbst mit der Abkürzung "M... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §123;
Rechtssatz: Auch die Parteikosten nach § 123 WRG 1959 zählen zu den Kosten iSd § 117 Abs. 1 WRG 1959, für welche die durch § 117 Abs. 4 legcit eröffnete Möglichkeit der Anrufung der ordentlichen Gerichte die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausschließt (Hinweis B 13.12.1994, 94/07/0060). Eur... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 26. Februar 2001 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung des Projektes Tiefbohrung B Thermal 2 auf Grundstück Nr. 21487 der KG Oberwart (KG O.) unter Auflagen erteilt. Das Vorhaben umfasst: - die Niederbringung der Tiefbohrung B Thermal 2 auf Grundstück Nr. 21487, KG O. auf die Planteufe 1.650 m (Maximalteufe: 1.750 m), die Erschließung thermaler Tiefengrundwässer der Sandschalerzone (Baden),... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;VwRallg;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 117 Abs. 4 WRG 1959 ist gegen Entscheidungen der Wasserrechtsbehörde über die Pflicht zur Leistung von Entschädigungen nach dem Wasserrechtsgesetz eine Berufung nicht zulässig; die Berufungsbehörde ist daher zur Entscheidung über die Entschädigungsf... mehr lesen...
Den Gegenstand der mit diesem Erkenntnis erledigten Beschwerden bilden wasserrechtliche Bescheide im Zusammenhang mit der so genannten dritten Wiener Wasserleitung, für welche der in den nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Stadt Wien (im Folgenden: MP) mit Bescheid der belangten Behörde vom 14. Juli 1971 zur Ausführung des geplanten Grundwasserwerkes M.er Senke mit einer Wasserentnahme im Höchstausmaß von 742 l/s aus den Horizontalfilterbrunnen M. I und ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: StGG Art5;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §12 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/07/0030
97/07/0103
97/07/0154
97/07/0158
97/07/0190
97/07/0193
Rechtssatz: Das Recht des Grundeigentümers auf Unt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: StGG Art5;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §100 Abs1 litf;WRG 1959 §111a Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §12 Abs4;WRG 1959 §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/07/0030
97/07/0103
97/07/0154
97/07/0158
97/07/0190
97/07/0193
Rechtssatz: Di... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) vom 8. November 1962 wurde der mitbeteiligten Partei unter Berufung auf § 41 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) und die Bestimmungen des Wildbachverbauungsgesetzes die wasserrechtliche Bewilligung für das Verbauungsprojekt U erteilt. Das mit diesem Bescheid bewilligte Projekt beinhaltete die Sanierung einer Rutschfläche im Bach, die Errichtung von Betonsperren im Mittellauf des Baches und die Aufschließung der Baustelle. Dieser... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (LH) vom 25. Mai 1999 wurde der X Ges.m.b.H. die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines zweiten Entnahmebrunnens auf den Grundstücken Nr. 660 und 657/5 der KG X zur Erschließung, Förderung und Ableitung von Grundwasser der Erlengrundquelle und zur Errichtung und Benützung der h... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs7;
Rechtssatz: Aus einer Zusammenschau der § 111 Abs 3, § 117 Abs 1 und Abs 7 WRG ergibt sich, dass dann, wenn in einem Übereinkommen nach § 111 Abs 3 WRG Leistungen enthalten sind, die als "Entschädigungsleistungen" oder "Ersatzleistungen oder Beitragsleistungen" im Sinne von § 117 W... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §34 Abs4;
Rechtssatz: Auch wenn die Erstbehörde keine Entschädigung festsetzt, stellt dies eine Entscheidung über die Entschädigung iSd § 117 Abs 1 WRG dar. Mit dem Unterbleiben einer Entschädigungsfestsetzung wird eine Entscheidung des Inhalts getroffen, dass keine Entschädigung gebührt (Hinweis E 10.6.1997, 96/07/0205). Eur... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, traf die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid folgende Absprüche: "I. Dem Antrag (des Beschwerdeführers) ... auf Verpflichtung der Ö. AG zur Leistung einer Entschädigung in der Höhe von ... zuzüglich 7 % weiter laufender Zinsen ab ... wird gemäß § 117 Abs. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 1, 2 und 6 WRG 1959 i.d.g.F. keine Folge gegeben. II. Dem Antrag, die Ö. ... mehr lesen...