1 Die erstrevisionswerbende Wassergenossenschaft (WG), eine Körperschaft öffentlichen Rechts, verfolgt als Zweck die Erschließung und Erschrotung von Grundwasser für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen, sowie die Errichtung, den Betrieb und die Erhaltung der genossenschaftlichen Anlagen. 2 Die Bezirkshauptmannschaft Eferding (BH) erteilte ihr mit Bescheid vom 5. August 2009 eine wasserrechtliche Grundsatzgenehmigung gemäß § 111a in Verbindung mit § 10 WRG 1959 f... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallgWRG 1959 §111a Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/07/0042 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0130 E 13. Dezember 1994 VwSlg 14179 A/1994 RS 8 Stammrechtssatz § 111a Abs 1 Satz zwei WRG 1959 sieht vor, daß die Grundsatzgenehmigung erforderlichenfa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallgWRG 1959 §111a Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/07/0042
Rechtssatz: Sieht ein Grundsatzgenehmigungsbescheid bereits konkrete Auflagen für das Detailprojekt vor, so hat sich die Bewilligung für das Detailprojekt an diesen Auflagen zu orientieren. S... mehr lesen...
Den Gegenstand der mit diesem Erkenntnis erledigten Beschwerden bilden wasserrechtliche Bescheide im Zusammenhang mit der so genannten dritten Wiener Wasserleitung, für welche der in den nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Stadt Wien (im Folgenden: MP) mit Bescheid der belangten Behörde vom 14. Juli 1971 zur Ausführung des geplanten Grundwasserwerkes M.er Senke mit einer Wasserentnahme im Höchstausmaß von 742 l/s aus den Horizontalfilterbrunnen M. I und ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §100 Abs1 litf;WRG 1959 §111a Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §12 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/07/0030
97/07/0103
97/07/0154
97/07/0158
97/07/0190
97/07/0193
Rechtssatz: Im Zweifel ist davon auszugehen, dass verliehene wasserrechtliche Berechtigungen konsensgemäß ausgeübt werden (Hinweis E 15. No... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;WRG 1959 §100 Abs1 litf;WRG 1959 §111a Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §12 Abs4;WRG 1959 §13 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/07/0030
97/07/0103
97/07/0154
97/07/0158
97/07/0190
97/07/0193
Rechtssatz: Die Frage der Wesentlichkeit einer Überschreitung der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: StGG Art5;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §100 Abs1 litf;WRG 1959 §111a Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §12 Abs4;WRG 1959 §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/07/0030
97/07/0103
97/07/0154
97/07/0158
97/07/0190
97/07/0193
Rechtssatz: Di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §100 Abs1 litf;WRG 1959 §111a Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §111a Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/07/0030
97/07/0103
97/07/0154
97/07/0158
97/07/0190
97/07/0193
Rechtssatz: Der Weg einer Verfahrensaufspaltung durch Erlassung zunächst eines Bescheides, mit dem... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 27. Oktober 1988 beantragte die mitbeteiligte Partei (MP) bei der belangten Behörde die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb des Donaukraftwerkes Freudenau. Mit Schreiben vom 3. Juli 1990 stellte die MP den Antrag, das Verfahren vorerst auf die Beurteilung der grundsätzlichen Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 111a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) zu beschränken und im Grundsatzbescheid auszusprechen, daß die Einräumun... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 31. Juli 1991 erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei (MP) gemäß § 111a Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Grundsatzgenehmigung zur Errichtung des Kraftwerkes Freudenau. Im Spruchabschnitt VII dieses Bescheides schrieb sie vor, bis zum 31. Juli 1991 sei ein Detailprojekt für das Hauptbauwerk sowie für den rechten Donaudamm, 1. Ausbauphase, bei der Wasserrechtsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Dieser Auflage ha... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111a Abs1;
Rechtssatz: Ist der Sachverhalt ausreichend geklärt, um über Einwendungen absprechen zu können, dann kann auch über Einwendungen, die sich nicht gegen die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens richten, im Grundsatzgenehmigungsbescheid abgesprochen werden. Dies ergibt sich zweifelsfrei aus § 111a Abs 1 WRG 1959, wonach über sonstige Einwendungen - das s... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Vorschreibung im Grundsatzgenehmigungsbescheid nach § 111a Abs 1 WRG für ein Flußkraftwerksprojekt, wonach die Stauerrichtung, auch der Zwischenstau in der Bauphase zwei, auf Grund eines zur Bewilligung einzureichenden Stauerrichtungsprogrammes zu erfolgen habe, wurde ein Teil der zur Verwirklichung des Projektes erforderlichen Bewilligungen in ein eigenes Verfahren ausgelagert. Dieser als Auflage gestaltete Bewilligungsvorbehalt kommt daher in seiner Wirkung einer Verl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §111a Abs1;WRG 1959 §12 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/13 91/07/0130 12 Stammrechtssatz Mit der Vorschreibung im Grundsatzgenehmigungsbescheid nach § 111a Abs 1 WRG für ein Flußkraftwerksprojekt, wonach die Stauerrichtung, auch der Zwischenstau in der Bauphase zwei, auf Grund eines zur Be... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §111a Abs1;WRG 1959 §12 Abs1;
Rechtssatz: Als grundsätzlich zulässig iSd § 111a Abs 1 WRG 1959 ist ein Vorhaben dann anzusehen, wenn ihm weder öffentliche Interessen entgegenstehen, die eine Versagung rechtfertigen, noch durch das Vorhaben bestehende Rechte verletzt werden oder aber diese bestehenden Rechte durch Zwangsrechte überwunden wer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;VwGG §42 Abs1;WRG 1959 §111a Abs1;
Rechtssatz: Hat das im Grundsatzgenehmigungsverfahren nach § 111a WRG durchgeführte Ermittlungsverfahren zur Bewilligung eines Flußkraftwerkprojektes ergeben, daß es durch eine Geschiebezugabe, deren Einzelheiten einem Detailprojekt vorbehalten bleiben, möglich ist, eine kraftwerks... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111a Abs1;
Rechtssatz: Ziel des § 111a WRG 1959 ist es, unüberschaubare Großprojekte so aufzugliedern, daß sie beherrschbar werden. Die Verfahrensaufspaltung dient daher auch - und vor allem - der Informationsgewinnung der Behörde und auch des Bewilligungswerbers. Im Grundsatzgenehmigungsverfahren sollen alle denkbaren Einwendungen vorgebracht werden, deren Notwendig... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111a Abs1;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 111a Abs 1 fünfter Satz WRG 1959 enthält keinen Anhaltspunkt dafür, daß der nach dieser Bestimmung vorzunehmende Ausspruch in jedem Fall auch eine Entscheidung darüber zu enthalten hat, für welche Fragen der Detailgenehmigung die Einräumung von Zwangsrechten zulässig ist. Auch Sinn und Zweck der in § 111a WRG 1959 vorgesehene... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111a Abs1;
Rechtssatz: § 111a Abs 1 WRG 1959 normiert als Voraussetzungen für eine Verfahrensaufspaltung in eine Grundsatzgenehmigung und Detailgenehmigungen zum einen ein Vorhaben, das nicht von vornherein in allen Einzelheiten überschaubar ist, und weiters einen Antrag des Bewilligungswerbers. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, so hat der Bewilligungswerber ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111a Abs1;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Der Fischereiberechtigte kann nur dann in seinen Rechten verletzt sein, wenn die Behörde vom Fischereiberechtigten im Verfahren erhobene konkrete Forderungen iSd § 15 Abs 1 WRG 1959 zu Unrecht abweist. Die Verweisung zulässiger Forderungen des Fischereiberechtigten in ein Detailverfahren nach § 111a Abs 1 WRG kann von vornhere... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111a Abs1;
Rechtssatz: Aus § 111a Abs 1 WRG 1959 ergibt sich, daß die Behörde im Grundsatzgenehmigungsverfahren jedenfalls die Frage zu beurteilen hat, ob das Vorhaben grundsätzlich zulässig ist. Auf diese Frage hat sich daher auch das Ermittlungsverfahren jedenfalls zu beziehen. § 111a WRG 1959 enthält aber keine starre Abgrenzung zwischen Grundsatzgenehmigungsverfa... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111a Abs1;
Rechtssatz: Entscheidend für die Zulässigkeit einer Verlagerung der Sicherung der Flußsohle im Unterwasserbereich vom Grundsatzgenehmigungsverfahren in ein Detailverfahren iZm einem Kraftwerksprojekt ist, daß eine Geschiebezugabe nachteilige Auswirkungen des Kraftwerksbaues auszugleichen vermag; dies hat zur Folge, daß das Projekt des Kraftwerksbaues grund... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111a Abs1;
Rechtssatz: § 111a Abs 1 Satz zwei WRG 1959 sieht vor, daß die Grundsatzgenehmigung erforderlichenfalls mit Auflagen zu versehen ist. Eine Einschränkung des Inhaltes, daß es sich dabei nur um Auflagen grundsätzlicher Art handeln dürfe, die noch einer weiteren Ausführung durch Detailprojekte bedürften, enthält diese Be... mehr lesen...