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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §111a Abs1;Rechtssatz
Entscheidend für die Zulässigkeit einer Verlagerung der Sicherung der Flußsohle im Unterwasserbereich vom Grundsatzgenehmigungsverfahren in ein Detailverfahren iZm einem Kraftwerksprojekt ist, daß eine Geschiebezugabe nachteilige Auswirkungen des Kraftwerksbaues auszugleichen vermag; dies hat zur Folge, daß das Projekt des Kraftwerksbaues grundsätzlich genehmigungsfähig ist und die näheren Einzelheiten der Geschiebezugabe in Detailverfahren gelöst werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991070130.X13Im RIS seit
14.11.2001Zuletzt aktualisiert am
13.12.2018