RS Vwgh 1994/12/13 91/07/0130

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Veröffentlicht am 13.12.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111a Abs1;

Rechtssatz

Entscheidend für die Zulässigkeit einer Verlagerung der Sicherung der Flußsohle im Unterwasserbereich vom Grundsatzgenehmigungsverfahren in ein Detailverfahren iZm einem Kraftwerksprojekt ist, daß eine Geschiebezugabe nachteilige Auswirkungen des Kraftwerksbaues auszugleichen vermag; dies hat zur Folge, daß das Projekt des Kraftwerksbaues grundsätzlich genehmigungsfähig ist und die näheren Einzelheiten der Geschiebezugabe in Detailverfahren gelöst werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070130.X13

Im RIS seit

14.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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