Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallgBeachte
Rechtssatz
Sieht ein Grundsatzgenehmigungsbescheid bereits konkrete Auflagen für das Detailprojekt vor, so hat sich die Bewilligung für das Detailprojekt an diesen Auflagen zu orientieren.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018070041.J03Im RIS seit
20.10.2021Zuletzt aktualisiert am
20.10.2021