RS Vwgh 2018/11/22 Ro 2018/07/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.2018
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg
WRG 1959 §111a Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2018/07/0042

Rechtssatz

Sieht ein Grundsatzgenehmigungsbescheid bereits konkrete Auflagen für das Detailprojekt vor, so hat sich die Bewilligung für das Detailprojekt an diesen Auflagen zu orientieren.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018070041.J03

Im RIS seit

20.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten