RS Vwgh 1987/12/18 87/17/0213

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Veröffentlicht am 18.12.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §52 Abs1;
VwGG §55 Abs1;

Rechtssatz

Auch bei einer von mehreren Bfrn eingebrachten Säumnisbeschwerde wegen Säumnis gegenüber jedem von ihnen gebührt nur ein einfacher Schriftsatzaufwand. (Hinweis auf B vom 8.9.1977, 0788/77)

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungSäumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987170213.X02

Im RIS seit

07.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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