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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Auch bei einer von mehreren Bfrn eingebrachten Säumnisbeschwerde wegen Säumnis gegenüber jedem von ihnen gebührt nur ein einfacher Schriftsatzaufwand. (Hinweis auf B vom 8.9.1977, 0788/77)
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungSäumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987170213.X02Im RIS seit
07.09.2005Zuletzt aktualisiert am
04.10.2011