Der nunmehrige Antragsteller steht als Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundesgebäudeverwaltung (BGV) II Linz-Salzburg, wo er im Organisationsbereich der Zentralstelle die Funktion des Leiters der Gruppe I und seit 1. Jänner 1991 zusätzlich die Funktion des Dienststellenleiter-Stellvertreters inne hatte. Mit "Interner Anordnung Nr. 2/97" vom 7. Februar 1997 entzog der Dienststellenleiter dem Antragsteller die mit den "In... mehr lesen...
Der nunmehrige Antragsteller steht als Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundesgebäudeverwaltung (BGV) II Linz-Salzburg, wo er im Organisationsbereich der Zentralstelle die Funktion des Leiters der Gruppe I und seit 1. Jänner 1991 zusätzlich die Funktion des Dienststellenleiter-Stellvertreters inne hatte. Mit "Interner Anordnung Nr. 2/97" vom 7. Februar 1997 entzog der Dienststellenleiter dem Antragsteller die mit den "In... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Die Klaglosstellung im Sinne des § 45 Abs 1 Z 5 VwGG umfasst nicht bloß die formelle Klaglosstellung , sondern auch die in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG ausgesprochene Gegenstandslosigkeit (Hinweis B 23.2.1996, 95/17/0026 und B 26.4.1996, 93/17/0292). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Die Klaglosstellung im Sinne des § 45 Abs 1 Z 5 VwGG umfasst nicht bloß die formelle Klaglosstellung , sondern auch die in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG ausgesprochene Gegenstandslosigkeit (Hinweis B 23.2.1996, 95/17/0026 und B 26.4.1996, 93/17/0292). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 2. Juli 1998, Zl. 97/20/0587, wurde der am 16. September 1997 zur Post gegebene Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 15. Juli 1997 zurückgewiesen. Diesem Zurückweisungsbeschluss lag zu Grunde, dass der Beschwerdeführer (nach bereits fruchtlos gebliebener Aufforderung des Berichters vom 2. Oktober 1997, zugestellt durc... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 2. Juli 1998, Zl. 97/20/0587, wurde der am 16. September 1997 zur Post gegebene Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 15. Juli 1997 zurückgewiesen. Diesem Zurückweisungsbeschluss lag zu Grunde, dass der Beschwerdeführer (nach bereits fruchtlos gebliebener Aufforderung des Berichters vom 2. Oktober 1997, zugestellt durc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;ZPO §292;ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/20/0056
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998200366.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;ZPO §292;ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/20/0056
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998200366.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Da der Bundesminister für Inneres über den vom Wiederaufnahmswerber am 7. Juni 1994 gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Instanzenzug nicht entschieden hatte, brachte der Antragsteller am 22. März 1996 die zu hg. Zl. 96/19/1020 protokollierte Säumnisbeschwerde ein. Über diese Beschwerde wurde am 3. Juni 1996 (Zustellung an die belangte Behörde) das Vorverfahren eingeleitet und dem Bundesminister für Inneres gemäß § 36 Abs. 2 erster Satz VwGG aufgetragen, inn... mehr lesen...
Da der Bundesminister für Inneres über den vom Wiederaufnahmswerber am 7. Juni 1994 gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Instanzenzug nicht entschieden hatte, brachte der Antragsteller am 22. März 1996 die zu hg. Zl. 96/19/1020 protokollierte Säumnisbeschwerde ein. Über diese Beschwerde wurde am 3. Juni 1996 (Zustellung an die belangte Behörde) das Vorverfahren eingeleitet und dem Bundesminister für Inneres gemäß § 36 Abs. 2 erster Satz VwGG aufgetragen, inn... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs3;VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Hinsichtlich des Säumnisbeschwerdeverfahrens liegen die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht (mehr) vor, wenn die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung in diesem Verfahren bewirkt hatte, nun wiederum dem Rechtsbestand angehört. Dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens über... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Das Verfahren über die vom Antragsteller eingebrachte Säumnisbeschwerde wurde nicht wegen Nachholung des versäumten Bescheides gemäß § 36 Abs 2 letzter Satz VwGG in der Fassung vor der Novelle BGBl I Nr 1997/88, sondern infolge verspäteter Bescheidnachholung wegen Klaglosstellung gemäß § 33 Abs 1 VwGG einge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs3;VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Hinsichtlich des Säumnisbeschwerdeverfahrens liegen die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht (mehr) vor, wenn die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung in diesem Verfahren bewirkt hatte, nun wiederum dem Rechtsbestand angehört. Dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens über... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Das Verfahren über die vom Antragsteller eingebrachte Säumnisbeschwerde wurde nicht wegen Nachholung des versäumten Bescheides gemäß § 36 Abs 2 letzter Satz VwGG in der Fassung vor der Novelle BGBl I Nr 1997/88, sondern infolge verspäteter Bescheidnachholung wegen Klaglosstellung gemäß § 33 Abs 1 VwGG einge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer haben mit Schriftsatz vom 25. Jänner 1999 die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen den ihnen am 14. Dezember 1998 zugestellten Bescheid der O.ö. Landesregierung vom 10. Dezember 1998, Zl. BauR-012118/3-1998/PE/Vi, erhoben. Der deutlich mittels Freistempelmaschine aufgedruckte Absendetag lautete auf den 26. Jänner 1999. Mit Beschluss vom 23. März 1999 hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde als verspätet zurückgewiesen und ausgeführt, dass, bezogen auf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer haben mit Schriftsatz vom 25. Jänner 1999 die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen den ihnen am 14. Dezember 1998 zugestellten Bescheid der O.ö. Landesregierung vom 10. Dezember 1998, Zl. BauR-012118/3-1998/PE/Vi, erhoben. Der deutlich mittels Freistempelmaschine aufgedruckte Absendetag lautete auf den 26. Jänner 1999. Mit Beschluss vom 23. März 1999 hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde als verspätet zurückgewiesen und ausgeführt, dass, bezogen auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/05/0121 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1998/11/24 96/08/0406 1
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Ein Irrtum des Gerichtshofes liegt immer schon dann vor, wenn der Sachverhalt, von welchem der Gerichtshof ausgeht, mit dem in der R... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/05/0121 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1998/11/24 96/08/0406 1
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Ein Irrtum des Gerichtshofes liegt immer schon dann vor, wenn der Sachverhalt, von welchem der Gerichtshof ausgeht, mit dem in der R... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, mit dem er wegen einer Übertretung der GewO 1994 bestraft wurde, "als verspätet" zurück. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck sei dem Beschwerdeführer am 17. März 1998 durch Hinterlegung beim zuständigen Postamt V zugestellt worden. Damit habe die Berufungsfrist zu laufen beg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, mit dem er wegen einer Übertretung der GewO 1994 bestraft wurde, "als verspätet" zurück. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck sei dem Beschwerdeführer am 17. März 1998 durch Hinterlegung beim zuständigen Postamt V zugestellt worden. Damit habe die Berufungsfrist zu laufen beg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VwGG §45 Abs1 Z2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 2 Stammrechtssatz Ob jemand vom Zustellvorgang "rechtzeitig" Kenntnis erlangt hat, kann nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden. Wird durch die Zustellung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VwGG §45 Abs1 Z2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 2 Stammrechtssatz Ob jemand vom Zustellvorgang "rechtzeitig" Kenntnis erlangt hat, kann nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden. Wird durch die Zustellung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empf... mehr lesen...
Mit dem eingangs genannten Beschluss vom 23. Februar 1999 wurde dem Antrag, der Beschwerde gegen den genannten Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, nicht stattgegeben. In der Begründung: wurde ausgeführt, gemäß § 30 Abs. 2 VwGG sei die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit ... mehr lesen...
Mit dem eingangs genannten Beschluss vom 23. Februar 1999 wurde dem Antrag, der Beschwerde gegen den genannten Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, nicht stattgegeben. In der Begründung: wurde ausgeführt, gemäß § 30 Abs. 2 VwGG sei die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §14 Abs2;VwGG §30 Abs2;VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Entscheidungen über die Wiederaufnahme eines durch Berichterbeschluss abgeschlossenen Verfahrens über einen Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, fallen nicht in die Zuständigkeit des Berichters, sondern in jene des Senates, weil der Ausnahmecharakter die Berichterzuständigkeit zur restriktiven Aus... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit einer auf eine bloße Beschimpfung hinauslaufende Behauptung, es liege das Verbrechen des Missbrauches der Amtsgewalt dar, vermag der Antragsteller den angesprochenen Wiederaufnahmsgrund des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG nicht darzutun. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999080045.X02 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit einer auf eine bloße Beschimpfung hinauslaufende Behauptung, es liege das Verbrechen des Missbrauches der Amtsgewalt dar, vermag der Antragsteller den angesprochenen Wiederaufnahmsgrund des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG nicht darzutun. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999080045.X02 ... mehr lesen...
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17. April 1997 gegen den Umsatzsteuerbescheid 1993 wurde mit dem hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 97/15/0061, als unbegründet abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses an die Antragstellerin erfolgte am 11. August 1998. Am 25. August 1998 wurde der Antrag eingebracht, das durch das oben genannte Erkenntnis abgeschlossene Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG wiederaufzunehmen. Im Antrag wird zur Begründung: vorgebracht: Der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17. April 1997 gegen den Umsatzsteuerbescheid 1993 wurde mit dem hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 97/15/0061, als unbegründet abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses an die Antragstellerin erfolgte am 11. August 1998. Am 25. August 1998 wurde der Antrag eingebracht, das durch das oben genannte Erkenntnis abgeschlossene Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG wiederaufzunehmen. Im Antrag wird zur Begründung: vorgebracht: Der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2264/50 B 1. Juli 1954 RS 2 Stammrechtssatz Mit dem Vorbringen, daß der VwGH bei Fällung seines Erkenntnisses nicht die nach Ansicht des Antragstellers notwendigen rechtlichen Erwägungen angestellt und sich nicht mit sämtlichen von ihm erhobenen Einwendungen auseinandergesetzt habe, kann das Vorliegen eines Wiederaufnahmeg... mehr lesen...