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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Hinsichtlich des Säumnisbeschwerdeverfahrens liegen die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht (mehr) vor, wenn die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung in diesem Verfahren bewirkt hatte, nun wiederum dem Rechtsbestand angehört. Dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens über die Säumnisbeschwerde ist daher mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 45 Abs 1 Z 5 VwGG nicht stattzugeben (mit ausführlicher Begründung).
Schlagworte
SäumnisbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999190100.X02Im RIS seit
20.11.2000