RS Vwgh 1999/5/4 99/08/0045

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Veröffentlicht am 04.05.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §14 Abs2;
VwGG §30 Abs2;
VwGG §45 Abs1;

Rechtssatz

Entscheidungen über die Wiederaufnahme eines durch Berichterbeschluss abgeschlossenen Verfahrens über einen Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, fallen nicht in die Zuständigkeit des Berichters, sondern in jene des Senates, weil der Ausnahmecharakter die Berichterzuständigkeit zur restriktiven Auslegung zwingt.

Schlagworte

Verfahrensrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999080045.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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