Die Beschwerdeführerin richtete am 18. November 1994 an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung (nach dem Außenhandelsgesetz 1984) für den Export von 300.000 Stück näher bezeichneter Leuchtspurgeschosse (Zolltarifnummer "930630900") laut beiliegender Proformarechnung an einen näher bezeichneten Vertragspartner in N im Handels- und Bestimmungsland I. Mit einem als "Parteiengehör" bezeichneten Schreiben vom 20. Dezember 1994 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin richtete am 18. November 1994 an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung (nach dem Außenhandelsgesetz 1984) für den Export von 300.000 Stück näher bezeichneter Leuchtspurgeschosse (Zolltarifnummer "930630900") laut beiliegender Proformarechnung an einen näher bezeichneten Vertragspartner in N im Handels- und Bestimmungsland I. Mit einem als "Parteiengehör" bezeichneten Schreiben vom 20. Dezember 1994 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 lita;VwGG §39 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 4 Stammrechtssatz Ein erst im Ergänzungsschriftsatz zu einem abgetretenen VfGH-Beschwerde gestellter Antrag auf Durchführung einer Verhandlung ist als verspätet nicht mehr zu berücksichtigen. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 lita;VwGG §39 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 4 Stammrechtssatz Ein erst im Ergänzungsschriftsatz zu einem abgetretenen VfGH-Beschwerde gestellter Antrag auf Durchführung einer Verhandlung ist als verspätet nicht mehr zu berücksichtigen. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid vom 1. Dezember 1988 stellte das Bundesdenkmalamt fest, daß die Erhaltung der Schloßanlage Rohrbach, bestehend aus dem Schloß, der Kapelle, dem Schüttkasten, dem Meierhof, der Scheune sowie den Umfassungsmauern, den Toren und der Statue gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes als Einheit im öffentlichen Interesse gelegen sei. Die von den Beschwerdeführern zur hg. Zl. 90/09/0032 erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen die genannte Unterschutzstel... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid vom 1. Dezember 1988 stellte das Bundesdenkmalamt fest, daß die Erhaltung der Schloßanlage Rohrbach, bestehend aus dem Schloß, der Kapelle, dem Schüttkasten, dem Meierhof, der Scheune sowie den Umfassungsmauern, den Toren und der Statue gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes als Einheit im öffentlichen Interesse gelegen sei. Die von den Beschwerdeführern zur hg. Zl. 90/09/0032 erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen die genannte Unterschutzstel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Art 6 MRK hindert die Vertragsstaaten nicht, die darin festgelegten Verfahrensgarantien durch gesetzliche Regelungen von bestimmten Voraussetzungen (Streitwert, Anwaltszwang, Formerfordernisse oder Fristen) abhängig zu machen. Die Anwendung dieser innerstaatlichen Vorschriften unterliegt lediglich der Mißbrauc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Art 6 MRK hindert die Vertragsstaaten nicht, die darin festgelegten Verfahrensgarantien durch gesetzliche Regelungen von bestimmten Voraussetzungen (Streitwert, Anwaltszwang, Formerfordernisse oder Fristen) abhängig zu machen. Die Anwendung dieser innerstaatlichen Vorschriften unterliegt lediglich der Mißbrauc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 1 Fremdengesetz (FrG) abgewiesen. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidung damit, daß gegen die Beschwerdeführerin am 2. Jänner 1996 durch die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn ein Aufenthaltsverbot erlassen worden... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 1 Fremdengesetz (FrG) abgewiesen. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidung damit, daß gegen die Beschwerdeführerin am 2. Jänner 1996 durch die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn ein Aufenthaltsverbot erlassen worden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem vom "Stadtsenat ... namens des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg" ergangenen Bescheid vom 18. Oktober 1996 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug (auf Gemeindeebene) "gemäß §§ 89a Abs. 7 iVm. 89a Abs. 2, 2a lit. d und Abs. 3 StVO 1960" verpflichtet, Kosten in der Höhe von 1.850,-- zu bezahlen. Eine dagegen von der Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem vom "Stadtsenat ... namens des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg" ergangenen Bescheid vom 18. Oktober 1996 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug (auf Gemeindeebene) "gemäß §§ 89a Abs. 7 iVm. 89a Abs. 2, 2a lit. d und Abs. 3 StVO 1960" verpflichtet, Kosten in der Höhe von 1.850,-- zu bezahlen. Eine dagegen von der Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Im Jahre 1952 beantragte die Gemeinde T. die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung einer Gemeindewasserversorgungsanlage auf Grundstück Nr. 3261/7, KG T. Bei der von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (BH) am 31. Juli 1952 durchgeführten mündlichen Verhandlung erklärte der Obmann der damals noch nicht regul... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Am 31. August 1995 fand die Wahl der Organe der Zusammenlegungsgemeinschaft P. statt. Mit Eingabe vom 1. September 1995 beantragte der Beschwerdeführer bei der niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde die bescheidmäßige Bestätigung des Ergebnisses der Ausschußwahl. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde vom ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der VwGH ist in Fällen, in denen er die Beschwerde gem § 35 Abs 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet abweist, an einen Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit/3, 540 f). Im RIS seit 25.01.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/23 96/07/0078 4 Stammrechtssatz Der VwGH ist in Fällen, in denen er die Beschwerde gem § 35 Abs 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet abweist, an einen Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 3. Juni 1993 kam die zweitmitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: Widmungswerberin) mit Zustimmung der Grundeigentümer um Widmungsänderung bezüglich eines Grundstückes im Gemeindegebiet ein (zwischenzeitig wurde sie, wie sich aus den Bauakten ergibt, als Eigentümerin verbüchert). Die Beschwerdeführer sind Eigentümer benachbarter Grundstücke: Der Widmungsgrund grenzt im Osten zum größten Teil an das Grundstück des Erstbeschwerdeführers und der Zweitbeschwerdeführerin (... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 3. Juni 1993 kam die zweitmitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: Widmungswerberin) mit Zustimmung der Grundeigentümer um Widmungsänderung bezüglich eines Grundstückes im Gemeindegebiet ein (zwischenzeitig wurde sie, wie sich aus den Bauakten ergibt, als Eigentümerin verbüchert). Die Beschwerdeführer sind Eigentümer benachbarter Grundstücke: Der Widmungsgrund grenzt im Osten zum größten Teil an das Grundstück des Erstbeschwerdeführers und der Zweitbeschwerdeführerin (... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist im Mängelbehebungsschriftsatz gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994060272.X06 Im RIS seit 03.05.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist im Mängelbehebungsschriftsatz gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994060272.X06 Im RIS seit 03.05.2001 mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 18. Oktober 1993 dem Ansuchen der Beschwerdeführerin um Stundung der über sie verhängten Geldstrafe von S 10.221,-- gemäß § 54b Abs. 3 VStG keine Folge. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, die bloße Behauptung der Beschwerdeführerin, daß ihr aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung nicht zumutbar sei, sei nicht geeignet, einem Ansuchen au... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 18. Oktober 1993 dem Ansuchen der Beschwerdeführerin um Stundung der über sie verhängten Geldstrafe von S 10.221,-- gemäß § 54b Abs. 3 VStG keine Folge. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, die bloße Behauptung der Beschwerdeführerin, daß ihr aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung nicht zumutbar sei, sei nicht geeignet, einem Ansuchen au... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1765/66 E 17. Jänner 1967 RS 3 Stammrechtssatz Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen (§ 35 Abs 1 VwGG 1965), so ist der VwGH an einem Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden. ... mehr lesen...
Mit hg Erkenntnis vom 30. März 1992, 91/15/0014, 0015, wurde eine Beschwerde des Antragstellers betreffend Kraftfahrzeugsteuer abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses erfolgte an den Rechtsfreund des nunmehrigen Antragstellers am 22. April 1992. Am 28. April 1992 langte beim Verwaltungsgerichtshof ein Antrag ein, die durch das oben zitierte Erkenntnis abgeschlossenen Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 und 4 VwGG wiederaufzunehmen. Dieser Antrag war wie folgt begründet: "1. Ver... mehr lesen...