Rechtssatz: Ein nach Ablauf der Beschwerdefrist gestellter Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung ist unbeachtlich. Im RIS seit 09.04.2003 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin reiste am 18. Oktober 1998 aus Johannesburg in Südafrika kommend beim Zollamt Flughafen Wien nach Österreich ein. Bei Benutzung des sogenannten Grünkanals wurde von einem Organ des Zollamtes eine Zollkontrolle durchgeführt. Die Frage nach mitgeführten Waren wurde von der Beschwerdeführerin verneint. Bei der anschließenden Gepäckskontrolle wurde eine Rechnung über einen Ring im Wert von ZAR 26.000,-- vorgefunden. Hierauf händigte die Beschwerdeführerin dem Z... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin reiste am 18. Oktober 1998 aus Johannesburg in Südafrika kommend beim Zollamt Flughafen Wien nach Österreich ein. Bei Benutzung des sogenannten Grünkanals wurde von einem Organ des Zollamtes eine Zollkontrolle durchgeführt. Die Frage nach mitgeführten Waren wurde von der Beschwerdeführerin verneint. Bei der anschließenden Gepäckskontrolle wurde eine Rechnung über einen Ring im Wert von ZAR 26.000,-- vorgefunden. Hierauf händigte die Beschwerdeführerin dem Z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §127 Abs2;FinStrG §145;FinStrG §157;FinStrG §58 Abs2 litb;FinStrG §62 Abs2 lita;MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Beschuldigte hatte gemäß § 58 Abs 2 lit b FinStrG das Recht, die Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat (hier: in ihrem Einspruch gegen die Strafverfügung) zu bea... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §127 Abs2;FinStrG §145;FinStrG §157;FinStrG §58 Abs2 litb;FinStrG §62 Abs2 lita;MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Beschuldigte hatte gemäß § 58 Abs 2 lit b FinStrG das Recht, die Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat (hier: in ihrem Einspruch gegen die Strafverfügung) zu bea... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid vom 4. Juli 2000 wies die belangte Behörde die Beschwerden der beschwerdeführenden Parteien "wegen behaupteter Rechtswidrigkeit der mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See ... vom 13.05.2000 gemäß § 66 FrG als 'gelinderes Mittel' angeordneten Unterkunftnahme in der Pension und des 'Vollzuges' dieser Maßnahmen" gemäß § 72 Abs. 1 Fremdengesetz 1997 iVm § 67c Abs. 3 AVG als unzulässig zurück. Die beschwerdeführe... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid vom 4. Juli 2000 wies die belangte Behörde die Beschwerden der beschwerdeführenden Parteien "wegen behaupteter Rechtswidrigkeit der mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See ... vom 13.05.2000 gemäß § 66 FrG als 'gelinderes Mittel' angeordneten Unterkunftnahme in der Pension und des 'Vollzuges' dieser Maßnahmen" gemäß § 72 Abs. 1 Fremdengesetz 1997 iVm § 67c Abs. 3 AVG als unzulässig zurück. Die beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: MRK Art6 Abs1;VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/02/0341 2000/02/0342 2000/02/0343 2000/02/0348 2000/02/0345 2000/02/0346 2000/02/0347 2000/02/0344
Rechtssatz: Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet abgewi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: MRK Art6 Abs1;VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/02/0341 2000/02/0342 2000/02/0343 2000/02/0348 2000/02/0345 2000/02/0346 2000/02/0347 2000/02/0344
Rechtssatz: Wird eine Beschwerde ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet abgewi... mehr lesen...
Mit dem hg. Erkenntnis vom 20. Mai 1999, Zl. 99/20/0001, wurde über Beschwerde des Bundesministers für Inneres der Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates vom 10. Dezember 1998, Zl. 204.148/0-II/04/98, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. In der Begründung: dieses Erkenntnisses wurde gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. September 1998, Zl. 98/20/0220, verwiesen, weil dieser Beschwerdefall in allen für seine Erledigung wesent... mehr lesen...
Mit dem hg. Erkenntnis vom 20. Mai 1999, Zl. 99/20/0001, wurde über Beschwerde des Bundesministers für Inneres der Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates vom 10. Dezember 1998, Zl. 204.148/0-II/04/98, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. In der Begründung: dieses Erkenntnisses wurde gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. September 1998, Zl. 98/20/0220, verwiesen, weil dieser Beschwerdefall in allen für seine Erledigung wesent... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §39 Abs2;VwGG §43 Abs2;
Rechtssatz: Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Begründungserleichterung des § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG ist keine Rechtsbedingung für ein Absehen von einer beantragten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999200364.X02... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §39 Abs1;VwGG §39 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH hat, ausgehend von der Auslegung des Begriffes Ereignis (Hinweis B VS 25.3.1976, 265/75, VwSlg 9024 A/1976) in jüngerer Zeit wiederholt die Auffassung vertreten, auch ein Rechtsirrtum könne als Wiedereinsetzungsgrund in Betracht kommen und es sei, wenn ein solcher Irrt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §39 Abs2;VwGG §43 Abs2;
Rechtssatz: Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Begründungserleichterung des § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG ist keine Rechtsbedingung für ein Absehen von einer beantragten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999200364.X02... mehr lesen...
Der Erstmitbeteiligte (in der Folge kurz: Bauwerber) ist Eigentümer einer Liegenschaft im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde (kurz: Gemeinde), auf der sich ein landwirtschaftliches Anwesen befindet. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer benachbarter Grundstücke (zu weiteren Beschwerden des Erstbeschwerdeführers betreffend dieses landwirtschaftliche Anwesen siehe die hg. Erkenntnisse vom 9. Juni 1992, Zl. 92/06/0231, vom 26. Jänner 1995, Zl. 94/06/0216, und vom 16. März 1995, Zl. 94/06/... mehr lesen...
Der Erstmitbeteiligte (in der Folge kurz: Bauwerber) ist Eigentümer einer Liegenschaft im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde (kurz: Gemeinde), auf der sich ein landwirtschaftliches Anwesen befindet. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer benachbarter Grundstücke (zu weiteren Beschwerden des Erstbeschwerdeführers betreffend dieses landwirtschaftliche Anwesen siehe die hg. Erkenntnisse vom 9. Juni 1992, Zl. 92/06/0231, vom 26. Jänner 1995, Zl. 94/06/0216, und vom 16. März 1995, Zl. 94/06/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz bei dem Kunden I. mit dem Sitz in Italien in den Monaten Jänner, Februar und März 1995 sowie bei der "Firma" B. im Februar 1995 für jeweils monatlich aufgeschlüsselte Beträge an Zinsen den (nicht weiter aufgeschlüsselten) Betrag von S 982.050,-- zur Zahlung vor. Des Weiteren wurde die be... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz bei dem Kunden I. mit dem Sitz in Italien in den Monaten Jänner, Februar und März 1995 sowie bei der "Firma" B. im Februar 1995 für jeweils monatlich aufgeschlüsselte Beträge an Zinsen den (nicht weiter aufgeschlüsselten) Betrag von S 982.050,-- zur Zahlung vor. Des Weiteren wurde die be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdeergänzung gestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17. April 1997 gegen den Umsatzsteuerbescheid 1993 wurde mit dem hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 97/15/0061, als unbegründet abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses an die Antragstellerin erfolgte am 11. August 1998. Am 25. August 1998 wurde der Antrag eingebracht, das durch das oben genannte Erkenntnis abgeschlossene Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG wiederaufzunehmen. Im Antrag wird zur Begründung: vorgebracht: Der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17. April 1997 gegen den Umsatzsteuerbescheid 1993 wurde mit dem hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 97/15/0061, als unbegründet abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses an die Antragstellerin erfolgte am 11. August 1998. Am 25. August 1998 wurde der Antrag eingebracht, das durch das oben genannte Erkenntnis abgeschlossene Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG wiederaufzunehmen. Im Antrag wird zur Begründung: vorgebracht: Der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0020 B 16. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des Verwaltungsgerichtshofgesetzes wie etwa § 36 VwGG über die Beteiligung der belangten Behörde und etwaiger Mitbeteiligter ab de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0020 B 16. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des Verwaltungsgerichtshofgesetzes wie etwa § 36 VwGG über die Beteiligung der belangten Behörde und etwaiger Mitbeteiligter ab de... mehr lesen...
Mit zwei Bescheiden vom 29. Juni 1992 setzte der Stadtmagistrat Innsbruck gegenüber der Beschwerdeführerin gemäß § 9 Abs. 4 und 5 der Tiroler Bauordnung, LGBl. Nr. 33/1989 (TBO), eine Ausgleichsabgabe für die erteilte Nachsicht zur Schaffung von drei Abstellplätzen (in dem dem Beschwerdefall zur Zl. 94/17/0090 zugrundeliegenden Verfahren) bzw. für die erteilte Nachsicht zur Schaffung von zwei Tiefgaragenplätzen (in dem dem Beschwerdefall zur Zl. 94/17/0091 zugrundeliegenden Verfahren)... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §39 Abs1 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/17/0091 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2218/65 E 25. Mai 1966 RS 3 Stammrechtssatz Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist aus Anlaß der Beschwerdee... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid vom 2. April 1993 stellte die Agrarbehörde Salzburg (AB) unter Spruchpunkt 4 über Antrag der Marktgemeinde H. fest, daß die gemäß Punkt IV der Verwaltungsordnung des Regulierungsplanes der beschwerdeführenden Partei von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde H. in den Ausschuß zu bestellenden Mitglieder nicht Mitglie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §35 Abs1;VwGG §39 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/23 96/07/0078 4 Stammrechtssatz Der VwGH ist in Fällen, in denen er die Beschwerde gem § 35 Abs 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet abweist, an einen Antrag des Bf auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nicht gebunden (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgeri... mehr lesen...