Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §39 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Antrag des Bf auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist im Mängelbehebungsschriftsatz gestellt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060272.X06Im RIS seit
03.05.2001