Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe eine Woche) verhängt. Der Beschwerdeführer bekämpft diesen Bescheid mit der Begründung: , die belangte Behörde habe die von ihm zum Beweis dafür, daß der Sicherheitswachebeamte, der ihn zur Ablegung der Atemluftprobe aufgefordert habe, hiezu ni... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 30. März 1993 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 264 Stunden) verhängt. Diesen Bescheid bekämpft der Beschwerdeführer in der vorliegenden Beschwerde mit dem Vorbringen, die belangte Behörde habe bei ihrer Beweiswürdigung entgegen § 51 i VStG die in der Berufungsv... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §51i;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020103.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020091.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020100.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020031.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020119.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §40 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §67d;VStG §51e;VwGG §33a;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/10/30 91/03/0293 1 Stammrechtssatz Daß ein rechtswidriges Unterbleiben der öffentlichen mündlichen Verhandlung über die Berufung in jedem Fall die Aufhebung des Berufungsbescheides nach sich ziehen muß, ist dem Ge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 29. März 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 25. Juni 1992 gegen 12,00 Uhr als Lenker eines Pkws in Kitzbühel begangenen Übertretung nach § 4 Abs. 2 StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Stunden) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer V... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 24. Februar 1993 wurde über den Beschwerdeführer wegen der am 18. April 1992 um 14.35 Uhr in Kufstein als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws begangenen Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 9.000,-- verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungss... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 24. März 1993 wurde über den Beschwerdeführer wegen der am 13. März 1992 um 15.45 Uhr in Straßwalchen als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws begangenen Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030134.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030116.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030119.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer (neben anderen Verwaltungsübertretungen, die nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind) einer an einem näher bezeichneten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt begangenen Übertretung des § 52 lit. a Z. 2 StVO 1960 schuldig erkannt und über ihn deswegen eine Geldstrafe von S 400,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, an einem näher bezeichneten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO 1960 begangen zu haben. Über sie wurde deswegen eine Geldstrafe in der Höhe von S 8.000,-- verhängt. Die Beschwerdeführerin bekämpft den Bescheid mit dem Vorbringen, es sei zwar richtig, daß sie sich zunächst geweigert habe, ihre Atemluft auf Alkoholgehal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe fünf Tage) verhängt. Der Beschwerdeführer bekämpft diesen Bescheid mit dem Vorbringen, das von der belangten Behörde zur Verifizierung der von ihm behaupteten psychischen Störungen im Tatzeitpunkt eingeholte medizinische Sachverständigengutachten sei unschlüssig und komme zu einem un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020080.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020084.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Arbeitsordnung Arbeiter österr. Staatsdruckerei 1951 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020095.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020079.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 12. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 2. September 1991 in der Zeit von 5,05 bis 5,20 Uhr in Salzburg an einem bestimmten Ort begangenen Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. i in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. a StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 48 Stunden) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 25. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 7. März 1991 gegen 17.10 Uhr auf der B 96 im Ortsgebiet von St. Georgen ob Judenburg begangenen Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die, Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid ein... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 12. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 11. September 1991 in der Zeit von 5,00 bis 5,20 Uhr in Salzburg an einem bestimmten Ort begangenen Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. i in Verbindung mit S 99 Abs. 3 lit. a StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,--(Ersatzfreiheitsstrafe von 48 Stunden) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Beh... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 19. März 1992 um 23,25 Uhr als Lenker eines Lkws auf der Brenner Bundesstraße 182 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030091.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...