Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

1.547 Dokumente

Entscheidungen 1.201-1.230 von 1.547

RS Vwgh 1992/6/23 92/07/0103

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0063 B 27. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich bei Prüfung der Rechtzeitigkeit oder Beschwerdeerhebung auf die Beschwerdebehauptungen stützen, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (Hinweis auf B 21.5.1969, 1718/67, VwSlg 7572 A/1969; B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/3 92/13/0035

Der angefochtene Bescheid wurde dem beschwerdeführenden Verein laut dem in den Verwaltungsakten befindlichen Rückschein am 2. Jänner 1992, einem Donnerstag, zugestellt. Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen diesen Bescheid (§ 26 Abs. 1 VwGG) endete daher am Donnerstag, dem 13. Februar 1992. Da die vorliegende Beschwerde erst am 17. Februar 1992 zur Post gegeben wurde, war sie wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.06.1992

RS Vwgh 1992/6/3 92/13/0035

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992130035.X01 Im RIS seit 03.06.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/3 92/13/0035

Der angefochtene Bescheid wurde dem beschwerdeführenden Verein laut dem in den Verwaltungsakten befindlichen Rückschein am 2. Jänner 1992, einem Donnerstag, zugestellt. Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen diesen Bescheid (§ 26 Abs. 1 VwGG) endete daher am Donnerstag, dem 13. Februar 1992. Da die vorliegende Beschwerde erst am 17. Februar 1992 zur Post gegeben wurde, war sie wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.06.1992

RS Vwgh 1992/6/3 92/13/0035

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992130035.X01 Im RIS seit 03.06.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/27 92/02/0151

Das gegen den Beschwerdeführer erlassene erstinstanzliche Straferkenntnis wurde nach einem ersten Zustellversuch am 23. Dezember 1991 und einem zweiten Zustellversuch am 27. Dezember 1991 hinterlegt und ab dem 30. Dezember 1991 beim Postamt zur Abholung bereitgehalten. Am 21. Jänner 1992 wurde eine Berufung eingebracht. Auf Vorhalt der Verspätung legte der Beschwerdeführer ein Schreiben seines Arbeitgebers vor, wonach er sich vom 27. Dezember 1991 bis 7. Jänner 1992 auf Urlaub befunde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1992

RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0151

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020151.X01 Im RIS seit 27.05.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/27 92/02/0151

Das gegen den Beschwerdeführer erlassene erstinstanzliche Straferkenntnis wurde nach einem ersten Zustellversuch am 23. Dezember 1991 und einem zweiten Zustellversuch am 27. Dezember 1991 hinterlegt und ab dem 30. Dezember 1991 beim Postamt zur Abholung bereitgehalten. Am 21. Jänner 1992 wurde eine Berufung eingebracht. Auf Vorhalt der Verspätung legte der Beschwerdeführer ein Schreiben seines Arbeitgebers vor, wonach er sich vom 27. Dezember 1991 bis 7. Jänner 1992 auf Urlaub befunde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1992

RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0151

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020151.X01 Im RIS seit 27.05.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/25 91/19/0344

I. 1. Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 4. Oktober 1990 war die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) wegen Übertretungen des § 3 Abs. 2 Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983, gemäß § 27 Abs. 1 iVm § 3 Abs. 2 leg. cit. bestraft worden, weil er "als Geschäftsführer der X Ges.mbH., W, dafür verantwortlich (ist), daß im Zweigbetrieb AI Ges.mbH., Sportartikel, W, am Samstag, den 26.8.1989, wie bei einer Kontrolle durch das Arbeitsinspekt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/25 91/19/0344

I. 1. Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 4. Oktober 1990 war die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) wegen Übertretungen des § 3 Abs. 2 Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983, gemäß § 27 Abs. 1 iVm § 3 Abs. 2 leg. cit. bestraft worden, weil er "als Geschäftsführer der X Ges.mbH., W, dafür verantwortlich (ist), daß im Zweigbetrieb AI Ges.mbH., Sportartikel, W, am Samstag, den 26.8.1989, wie bei einer Kontrolle durch das Arbeitsinspekt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.05.1992

RS Vwgh 1992/5/25 91/19/0344

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/02 91/19/0321 2 Stammrechtssatz Für die Ansicht, die Frist zur Erhebung der Beschwerde durch den BMAS an den VwGH beginne mit der Zustellung des Bescheides an das zuständige Arbeitsinspektorat, bleibt im Hinblick auf den Wortlaut des § 9 Abs 2 ArbIG und des § 26 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1992

RS Vwgh 1992/5/25 91/19/0344

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/02 91/19/0321 2 Stammrechtssatz Für die Ansicht, die Frist zur Erhebung der Beschwerde durch den BMAS an den VwGH beginne mit der Zustellung des Bescheides an das zuständige Arbeitsinspektorat, bleibt im Hinblick auf den Wortlaut des § 9 Abs 2 ArbIG und des § 26 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/21 90/17/0388

Nach der Aktenlage wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer entgegen seinen Behauptungen nicht am 6., sondern bereits am 3. Juli 1990 zugestellt, und zwar durch Hinterlegung beim Postamt gemäß § 17 Abs. 1 Zustellgesetz. Laut Zustellnachweis fiel der Beginn der Abholfrist gleichfalls auf den 3. Juli 1990; die hinterlegte Sendung galt daher gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz mit diesem Tag als zugestellt. Der Beschwerdeführer ist dem diesbezüglichen Vorbringen in der Gegens... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 90/17/0388

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990170388.X01 Im RIS seit 21.05.1992 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/21 90/17/0388

Nach der Aktenlage wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer entgegen seinen Behauptungen nicht am 6., sondern bereits am 3. Juli 1990 zugestellt, und zwar durch Hinterlegung beim Postamt gemäß § 17 Abs. 1 Zustellgesetz. Laut Zustellnachweis fiel der Beginn der Abholfrist gleichfalls auf den 3. Juli 1990; die hinterlegte Sendung galt daher gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz mit diesem Tag als zugestellt. Der Beschwerdeführer ist dem diesbezüglichen Vorbringen in der Gegens... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 90/17/0388

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990170388.X01 Im RIS seit 21.05.1992 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/12 92/08/0081

Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen. Wurde der angefochtene Bescheid durch Zustellung an den Beschwerdeführer erlassen, so beginnt diese Frist mit dem Tag der Zustellung. Nach den §§ 32f AVG 1950 in Verbindung mit § 62 Abs. 1 VwGG endet sie grundsätzlich mit dem Ablauf desjenigen Tages der sechsten Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem die Frist begonne... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/12 91/08/0051

Am 4. April 1991 gab der Beschwerdeführer die mit einem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verbundene Beschwerde gegen den oben bezeichneten Bescheid zur Post. Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. April 1991 wurde dem Beschwerdeführer unter anderem aufgetragen, den Tag, an dem der angefochtene Bescheid zugestellt wurde, anzugeben (§ 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG). Der Beschwerdeführer führte daraufhin aus, er habe den angefochtenen Bescheid "ca. 27.2. erhalten". Wi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.05.1992

RS Vwgh 1992/5/12 91/08/0051

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991080051.X01 Im RIS seit 18.10.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.05.1992

RS Vwgh 1992/5/12 92/08/0081

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992080081.X01 Im RIS seit 12.05.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/4/30 92/02/0096

Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die Frist von sechs Wochen zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Der Verwaltungsgerichtshof hat erhoben, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer laut Rückschein am 7. Juni 1991 zugestellt wurde. Die am 17. Jänner 1992 zur Post gegebene Beschwerde erweist sich sohin a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.04.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/4/30 92/02/0147

Gemäß § 24 Abs. 1 VwGG ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Zufolge § 26 Abs. 1 leg. cit. beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen. Sie beginnt in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Nach § 33 Abs. 3 AVG (§ 62 Abs. 1 VwGG) sind die Tag... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.04.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/4/30 92/02/0152

Der im Instanzenzug ergangene angefochtene Bescheid wurde laut eigener Angabe des Beschwerdeführers (§ 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG) am 26. Februar 1992 "hinterlegt und behoben". Der Verwaltungsgerichtshof geht daher davon aus, daß der angefochtene Bescheid (spätestens) an diesem Tage zugestellt worden ist (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Slg. Nr. 7572/A/1969). Mit diesem Tage hat daher auch die sechswöchige Beschwerdefrist (§ 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG) zu laufen begonnen. Der letzt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.04.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/4/30 92/10/0081

1. Die vorliegende, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Jänner 1992 gerichtete Beschwerde ist mit 6. April 1992 datiert und wurde laut Eingangsstempel des Verwaltungsgerichtshofes bei diesem am 7. April 1992 persönlich übergeben. Die Beschwerde enthält im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG die Erklärung, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 24. Februar 1992 zugestellt worden ist. 2. Unter Bedachtnahme auf den vom Beschwerdeführer genannten Zeitp... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.04.1992

RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0096

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020096.X01 Im RIS seit 30.04.1992 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1992

RS Vwgh 1992/4/30 92/10/0081

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100081.X01 Im RIS seit 30.04.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1992

RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0152

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020152.X01 Im RIS seit 30.04.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1992

RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0147

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §26 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0080 1 Stammrechtssatz Gemäß § 33 Abs 3 AVG werden die Tage des Postenlaufes in die Berufungsfrist nicht eingerechnet. Wird jedoch ein eine Frist wahrendes Schriftstück mit der Post an eine unrichtige Stelle gesendet, so ist der Postenlau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/4/30 92/02/0096

Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die Frist von sechs Wochen zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Der Verwaltungsgerichtshof hat erhoben, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer laut Rückschein am 7. Juni 1991 zugestellt wurde. Die am 17. Jänner 1992 zur Post gegebene Beschwerde erweist sich sohin a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.04.1992

Entscheidungen 1.201-1.230 von 1.547

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