Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991170194.X01 Im RIS seit 20.12.1991 mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die Frist von sechs Wochen zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Der Verwaltungsgerichtshof hat erhoben, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer laut Rückschein am 28. November 1990 (Beginn der Abholfrist) im Wege der Hinterlegung zugestellt und von ihm am 13. Dezemb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020045.X01 Im RIS seit 18.12.1991 mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die Frist von sechs Wochen zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Der Verwaltungsgerichtshof hat erhoben, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer laut Rückschein am 28. November 1990 (Beginn der Abholfrist) im Wege der Hinterlegung zugestellt und von ihm am 13. Dezemb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020045.X01 Im RIS seit 18.12.1991 mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Linz vom 21. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. März 1990 um 10.08 Uhr in Unterweitersdorf auf der A 7 bei km 26,97 in Richtung Freistadt mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeug die durch Verbotszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten, weil die Fahrgeschwindigkeit 116 km/h betragen habe; diese Überschreitung sei mit einem Meßgerät festgestellt worden. Er habe hiedurc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;ZPO §67;ZPO §68;
Rechtssatz: Zweck des § 26 Abs 3 VwGG ist zweifellos, im Falle der Bestellung eines Verfahrenshelfers, diesem zur Abfassung der Beschwerde - unabhängig von der Dauer des Bestellungsverfahrens - die volle Frist des § 26 Abs 1 VwGG zu sichern. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §23;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;VwRallg;ZPO §64 Abs1 Z3; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):90/04/0167 B 25. September 1990 RS 1; 90/11/0106 B 12. Juni 1990 RS 1; 91/14/0015 B 29. Jänner 1991 RS 2; 2958/78 B 19. April 1979 VwSlg 9820 A/1979 RS 1; 86/02/01... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom B. Oktober 1991, 90/14/0111, wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, der Beschwerdeführerin bereits am 13. April 1990 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 17. April 1990 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegenden Schriftsatz werden ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens g... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 8. Oktober 1991, 90/14/0110, wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, dem Beschwerdeführer bereits am 13. April 1990 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 17. April 1990 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegenden Schriftsatz werden ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß ... mehr lesen...
Beachte Die Beschwerdefälle 91/14/0220 und 91/14/0221 wurden am 26.11.1991 im gleichen Sinne entschieden; Besprechung in AnwBl 1992/5, 424, dort jedoch Bezug auf 91/14/0220, 91/14/0221; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0219 Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirksamen Zustellung des angefochtenen Bescheides und damit betreffend den Beginn der Beschwerdefrist ist für sich allein noch kein unvorhergesehenes ... mehr lesen...
Beachte Die Beschwerdefälle 91/14/0220 und 91/14/0221 wurden am 26.11.1991 im gleichen Sinne entschieden; Besprechung in AnwBl 1992/5, 424, dort jedoch Bezug auf 91/14/0220, 91/14/0221; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0219 Rechtssatz: Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde wird nicht dadurch unangemessen verkürzt, daß die Zustellung jenes Bescheides, dessen Anfechtung beabsichtigt ist, durch Hinter... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0221 B 26. November 1991
Besprechung in:
AnwBl 5/1992; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 6 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirksamen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0221 B 26. November 1991
Besprechung in:
AnwBl 5/1992; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 4 Stammrechtssatz Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde ... mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu u.a. den hg. Beschluß vom 19. September 1989, Zl. 89/14/0190), wurde der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin zu Handen ihres steuerlichen Vertreters am Donnerstag, dem 5. September 1991 zugestellt. Dies stimmt auch mit dem Eingangsvermerk auf der Ablich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991130216.X01 Im RIS seit 21.11.1991 mehr lesen...
Nach den Behauptungen im Verbesserungsschriftsatz vom 16. Juli 1991, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu unter anderem die hg. Beschlüsse vom 21. Mai 1969, Slg. Nr. 7572/A, und zuletzt etwa vom 23. Mai 1990, Zlen. 90/17/0104 und 0178-0180), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 18. April 1991 zugestellt. Die im ... mehr lesen...
Nach den Behauptungen im Verbesserungsschriftsatz vom 16. Juli 1991, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu unter anderem die hg. Beschlüsse vom 21. Mai 1969, Slg. Nr. 7572/A, und zuletzt etwa vom 23. Mai 1990, Zlen. 90/17/0104 und 0178-0180), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 18. April 1991 zugestellt. Die im ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;VwGG §24 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §62 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/18 91/03/0095 1 Stammrechtssatz Wird ein an die Frist gebundener Schriftsatz nicht unmittelbar beim VwGH, sondern bei einer anderen Stelle eingebracht und von dieser an den VwGH w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall war die Beschwerde an den "Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof" gerichtet und adressiert. Wenn der Bf eine solche Formulierung wählte, hat er es der Post - die insofern seinen "verlängerten Arm" darstellte - überlassen, an welchen der beiden Gerichtshöfe si... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall war die Beschwerde an den "Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof" gerichtet und adressiert. Wenn der Bf eine solche Formulierung wählte, hat er es der Post - die insofern seinen "verlängerten Arm" darstellte - überlassen, an welchen der beiden Gerichtshöfe si... mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie an Hand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl hiezu ua den hg Beschluß vom 19. September 1989, Zlen 89/14/0190, AW 89/14/0032), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 9. August 1991 zugestellt. Dies stimmt auch mit dem Eingangsvermerk auf der Fotokopie der mit der Beschwerde vorgelegten Bescheida... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0063 B 27. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich bei Prüfung der Rechtzeitigkeit oder Beschwerdeerhebung auf die Beschwerdebehauptungen stützen, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (Hinweis auf B 21.5.1969, 1718/67, VwSlg 7572 A/1969; B 16.5.1984, 84... mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie an Hand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl hiezu ua den hg Beschluß vom 19. September 1989, Zlen 89/14/0190, AW 89/14/0032), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 9. August 1991 zugestellt. Dies stimmt auch mit dem Eingangsvermerk auf der Fotokopie der mit der Beschwerde vorgelegten Bescheida... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0063 B 27. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich bei Prüfung der Rechtzeitigkeit oder Beschwerdeerhebung auf die Beschwerdebehauptungen stützen, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (Hinweis auf B 21.5.1969, 1718/67, VwSlg 7572 A/1969; B 16.5.1984, 84... mehr lesen...
Der nun vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtene und im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer, wie sich aus dem Vermerk auf Seite 5 der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt, am 4. Juli 1991 samt seinem Reisepaß ausgefolgt. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde sechs Wochen. Die fast zwei Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist eingebrach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991010142.X01 Im RIS seit 16.10.1991 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen der Beschwerde wurde der angefochtene Bescheid am 19. August 1991 (einem Montag) zugestellt. Die sechswöchige Beschwerdefrist im Sinne des § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG endete daher am Montag, dem 30. September 1991 (vgl. § 62 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 AVG). Die Postaufgabe der Beschwerde erfolgte jedoch erst am 2. Oktober 1991. Hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung darf sich der Verwaltungsgerichtshof allein auf die Angabe in der Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190295.X01 Im RIS seit 18.01.2002 mehr lesen...