Norm: VersVG §159 ffVersVG §174 ff
Rechtssatz: Fälligkeit des Versicherungsanspruchs iS des § 12 III AUB 88 tritt auch mit der endgültigen Ablehnung von Versicherungsleistungen durch den Versicherer ein. Entscheidungstexte IV ZR 233/99 Entscheidungstext BGH (D) 22.03.2000 IV ZR 233/99 Veröff: NVersZ 2000,332 Schlagworte *D* ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei verleaste an Rudolf J***** einen PKW Fiat Kombi, den dieser bei der beklagten Partei kaskoversicherte. Die Kaskoversicherung wurde zugunsten der klagenden Partei vinkuliert. Die beklagte Partei verpflichtete sich, im Schadenfall die Versicherungsleistung aus dieser Kaskoversicherung nur mit Zustimmung der klagenden Partei auszuzahlen. Am 19. 11. 1995 verursachte Rudolf J***** mit dem geleasten PKW in alkoholisiertem Zustand einen Verkehrsunfall... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag.Johann H*****, vertreten durch Dr.Herbert Rabitsch, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Ingrid K*****, vertreten durch Dr.Ulrike Bauer, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 61.962,72 s.A. i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf dem als öffentliches Gut im Eigentum der klagenden Stadtgemeinde stehenden Universitätsplatz Grundstück Nr. 3714 in der EZ 724 KG Innere Stadt in Salzburg, auf dem seit langem Markt gehalten wird, steht ein Verkaufskiosk des Beklagten. Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Räumung der von ihm durch den Betrieb des Verkaufskioskes benützten Teilfläche ihrer Liegenschaft insbesondere von dem Verkaufskiosk, der ohne Rechtstitel dort stehe. Der Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1978 räumte die Klägerin dem Josef K***, Kaufmann in Wels, Hafergasse 7, bei ihrer Filiale in Linz einen Kontokorrentkredit ein. Zur Besicherung verpfändete Josef K*** der Klägerin seine Ansprüche und Rechte aus einer bei der COLONIA-V***-AG abgeschlossenen Lebensversicherung. Josef K*** verstarb am 4. März 1985. Am 22. März 1985 wurde über die Verlassenschaft nach Josef K*** der Konkurs eröffnet. Aus diesem Grund verzögerte sich die Auszahlung des Versicherun... mehr lesen...
Norm: ABGB §458VersVG §159
Rechtssatz: Der schuldrechtliche Anspruch auf Wiedereinräumung eines liqudierten Pfandes kann sich nur gegen den ursprünglichen Schuldner, aber nicht gegen den bloß Bezugsberechtigten aus einer verpfändeten Lebensversicherung richten. Entscheidungstexte 2 Ob 577/87 Entscheidungstext OGH 07.07.1987 2 Ob 577/87 WBl 1987,312 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 14.5.1979 auf der Mölltal-Bundesstraße 150 m vor der Ortseinfahrt Obervellach als Lenker des bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW Opel Kadett, K 143.731, dadurch einen Verkehrsunfall, daß er den am Fahrbahnrand gehenden Landwirt Josef W*** anfuhr, wodurch dieser auf die Fahrbahn geschleudert und schwer verletzt wurde. Der Beklagte setzte seine Fahrt fort, ohne dem Verletzten Hilfe zu leisten und unterließ es auch, den Unfal... mehr lesen...
Norm: ABGB §1037VersVG §158VersVG §159
Rechtssatz: Die Liquidierungskosten (das sind Kosten aus einem vom Geschädigten gegen den Versicherer angestrengten Schadenersatzprozess) hat der Haftpflichtversicherte im Falle eines kranken Deckungsverhältnisses nur dann zu ersetzen, wenn der Prozess zu seinem klaren, überwiegenden Vorteil geführt wurde. Daher kein Anspruch des Versicherers auf Barauslagenvorschuss vor Abschluss des Schadenersatzprozesse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 10.2.1981 mit einem bei der Klägerin gegen Haftpflicht versicherten PKW einen Verkehrsunfall, bei dem die Minderjährige Martina E schwer verletzt wurde. Er wurde deswegen des Vergehens nach § 88 Abs.1 und 4, erster Fall, StGB rechtskräftig schuldig erkannt. Fest steht bereits, daß die Klägerin gegenüber dem Beklagten nach Art.8 Abs.2 Z 2 AKHB 1967 bis zu einem Betrag von 100.000 S leistungsfrei ist, weil der Beklagte trotz bestehende... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BVersVG §38VersVG §158VersVG §159
Rechtssatz: Der von einem Rückforderungsanspruch des Versicherers wegen Leistungsfreiheit nach § 38 VersVG betroffene Versicherungsnehmer kann nicht gegen jenen berechtigten Lenker weiteren Regreß nehmen, der einen Unfall in unverschuldeter Unkenntnis des fehlenden Versicherungsschutzes verschuldet hat (die Frage, ob ein besonders schweres Verschulden am Unfall die Zurechnungsanteile v... mehr lesen...
Am 25. September 1974 ereignete sich auf der Bundesstraße 1 in der Nähe der Ortschaft R, im Gemeindegebiet von V, ein Verkehrsunfall, bei dem Gerhard P als Lenker des PKW Fiat 1100, mit dem polizeilichen Kennzeichen N 901.553, und der in diesem PKW mitfahrende Johann Sch., Mechaniker, wohnhaft in St. V, den Tod fanden. Johann Sch. war bei der Klägerin sozialversichert. Die Beklagte ist Haftpflichtversicherer des genannten PKW. Der Unfall wurde von Gerhard P verschuldet, weil er in alk... mehr lesen...
Norm: VersVG §67VersVG §159
Rechtssatz: Eine dem § 67 VersVG entsprechende Regelung ist in der Lebensversicherung nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 8 Ob 42/79 Entscheidungstext OGH 25.05.1979 8 Ob 42/79 Veröff: SZ 52/84 = ZVR 1980/155 S 157 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0081232 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §159
Rechtssatz: Bei einer Restschuldversicherung auf den Todesfall muß der Darlehensgeber, der zugleich Versicherungsnehmer ist, im Versicherungsfall zunächst Befriedigung aus der Versicherung suchen. Tritt der Versicherer vom Vertrag zurück, weil der Versicherte gefahrerhebliche Umstände verschwiegen hat, so kann der Darlehensgeber auf Ansprüche aus dem Darlehensvertrag grundsätzlich nur zurückgreifen, wenn er es dem Versicherten... mehr lesen...
Norm: ABGB §894ABGB §1347ABGB §1497 IIVersVG §158VersVG §159
Rechtssatz: Das Anerkenntnis des Haftpflichtversicherers, der dem Schuldverhältnis seines Versicherungsnehmers (Mitversicherten) dem geschädigten Dritten gegenüber beigetreten ist, wirkt nur zum Nachteil des Haftpflichtversicherers, nicht auch zum Nachteil des Versicherungsnehmers (Mitversicherten). Das gilt auch für die Unterbrechung der Verjährung. Entscheidungst... mehr lesen...
Die klagende Partei, die Franz H AG, begehrte nach Klagseinschränkung den Betrag von 1046.97 DM samt 0.6 Promill Zinsen pro Tag aus 1166.65 DM vom 10. Dezember 1974 bis 12. Mai 1975 und aus 1046.97 DM seit 13. Mai 1975 bzw. den Gegenwert in österreichischen Schilling zum Umrechnungskurs die Wiener Börse Devise (Brief) Frankfurt/Main an dem der Zahlung vorausgehenden Tag. Die klagende Partei begehrt diesen Betrag als Restschuld des Beklagten aus einem ihm gewährten Darlehen. Der Bekl... mehr lesen...
Norm: AKHB allgVersVG §1VersVG §43VersVG §158VersVG §159
Rechtssatz: Zum Zustandekommen eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsvertrages sowie zur Aktivlegitimation im Regreßprozeß nach § 158 f VersVG, wenn der Versicherungsantrag auf dem Weg über den VVD als Versicherungsagenten an zwei Versicherungsanstalten gestellt und von einer derselben angenommen wurde. Entscheidungstexte 7 O... mehr lesen...
Der Beklagte verkaufte seinen bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW laut Verkaufsbestätigung vom 26. 6. 1969 an Adolf L und übergab dem Erwerber das Auto. Der Eigentümerwechsel wurde jedoch bis zum 28. 7. 1969 weder der Klägerin noch der Kraftfahrzulassungsbehörde mitgeteilt. An diesem Tag lenkte Adolf L das von ihm erworbene Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand, geriet auf die linke Straßenseite und stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen, wobei sein Mitfahrer Franz P ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1AKHB Art6 Abs2 litbEKHG §5 IIaKFG 1967 §43 Abs4KFG 1967 §103 Abs2VersVG §69 Abs3VersVG §71 Abs1VersVG §158VersVG §159
Rechtssatz: Zur Haftung des Verkäufers eines Kraftfahrzeuges für den Unfall, den der führerscheinlose Käufer - ohne Ummeldung des Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsbehörde und ohne Meldung an den Haftpflichtversicherer - nach Übergabe des Kraftfahrzeuges an ihn innerhalb der Monatsfrist des § 71 VersVG versc... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IFbVersVG §158VersVG §159
Rechtssatz: Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und nicht der Arbeitsgerichte, wenn der Haftpflichtversicherer des Dienstgebers, Fahrzeughalters und Versicherungsnehmers vom Dienstnehmer und mitversicherten Fahrer gemäß § 158 f VersVG (hier mangels Führerscheins) den Rückersatz jener Beträge begehrt, die er den Hinterbliebenen bzw dem Sozialversicherer des vom Dienstnehmer bei einem Verkehrsunfall ... mehr lesen...
Norm: VersVG §158VersVG §159
Rechtssatz: Die Berufung auf die Verjährung des auf § 158 f VersVG beruhenden Rückgriffsanspruchs des Versicherers verstößt nicht deswegen gegen Treu und Glauben, weil der vorausgegangene Deckungsprozeß erst nach vollendeter Verjährung des Rückgriffsanspruchs rechtskräftig beendet worden ist. Veröff: VersR 1972,62 (Anmerkung hiezu von Kaulbach in VersR 1972,578) Schlagworte *D* ... mehr lesen...
Die Versicherungsanstalt der Österreichischen Bundesländer schloß mit Dr. W. eine auf den Betrag von 100.000 S lautende Lebensversicherung ab und stellte Dr. W. darüber die Lebensversicherungspolizze Nr. 144.511 aus. Als Versicherungsnehmer scheint darin Dr. W., als Bezugsberechtigter im Todes- und Erlebensfall die minderjährige Beklagte auf. Die Laufzeit der Versicherung ist vom 1. Juli 1956 bis 30. Juni 1984 angegeben. Die Versicherungspolizze trägt auf der Rückseite den Vermerk: ... mehr lesen...
Norm: VersVG §158VersVG §159
Rechtssatz: Dringt die Deckungsklage des Versicherungsnehmers durch, so ist die Rückgriffs-Feststellungswiderklage des Versicherers aus § 158 f VersVG nicht wegen fehlenden Feststellungsinteresse als unzulässig, sondern als unbegründet abzuweisen. Veröff: VersR 1968,140 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1967:RS0104024 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §158VersVG §159
Rechtssatz: Hat ein Versicherer, der gegenüber dem Versicherungsnehmer (VN) leistungsfrei ist, den Ersatzanspruch des Geschädigten gegen den Versicherungsnehmer - wie dieser zu beweisen hat - irrtümlich zu Unrecht anerkannt, so kann er, auch wenn er sich schuldlos geirrt hat, beim Versicherungsnehmer nach Treu und Glauben keinen Rückgriff nehmen, wenn er wegen der Ersatzpflicht eines Mitversicherten den Schaden ohne... mehr lesen...
Norm: VersVG §158VersVG §159ZPO §233
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: des Judikates 63 neu, daß sich die Wirkung der Rechtskraft einer Entscheidung auch auf die Gesamtnachfolger oder Einzelnachfolger einer Prozeßpartei erstreckt, findet auch auf die Streitanhängigkeit Anwendung und auch auf Regreßansprüche, die auf Grund des § 158 f VersVG auf den Versicherer übergegangen sind. Entscheidungstexte 7 ... mehr lesen...
Friedrich G. kaufte im Jahre 1959 von seinem Onkel, dem Vater des Beklagten, einen PKW Mercedes um 53.000 S. Am 14. Mai 1959 schloß er mit dem Beklagten den schriftlichen "Kauf- bzw. Tauschvertrag" Beilage I, demzufolge G. dem Beklagten den Mercedes übergab und dieser ihm dafür seinen Opelwagen überließ, wobei der Beklagte noch eine Aufzahlung von 5000 S zu leisten hatte. Unter bestimmten Bedingungen wurde ein Rückkauf des Opel vereinbart. Am 15. Mai 1959 wurde bei der AVA-Kreditstell... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG 1955 §55 Abs6VerSVG §158VersVG §159
Rechtssatz: War der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles nicht mehr Halter des Kraftfahrzeuges und hat er den Unfall nicht verschuldet, so kann gegen ihn auch keine Forderung gemäß § 158 f VersVG übergehen. Daß der Versicherungsnehmer trotz mangelnder Deckung wegen Verzuges in der Zahlung der Erstprämie den Wagen weiterveräußert, macht ihn nicht für die U... mehr lesen...
Norm: VersVG §67VersVG §158VersVG §159ZPO §405 C
Rechtssatz: Änderung des Klagsgrundes (§ 158 f VersVG : § 67 VersVG). Entscheidungstexte 7 Ob 327/65 Entscheidungstext OGH 24.11.1965 7 Ob 327/65 Veröff: VersR 1966,1042 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0041001 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Die Dienstgeberin des Beklagten H. Z. schloß am 27. Juli 1959 als Versicherungsnehmerin bezüglich ihres LKW mit der Klägerin einen Haftpflichtversicherungsvertrag ab. Die Polizze und eine Aufforderung der Klägerin zur Zahlung der Prämie gingen ihr spätestens am 31. August 1959 zu. Sie zahlte die Prämie trotz zweimaliger Mahnung der Klägerin vom 1. Oktober und 4. November 1959 nicht. Die Klägerin ihrerseits setzte von der Nichtzahlung der Prämie weder das Verkehrsamt noch den als Kraft... mehr lesen...