Norm
ABGB §896Rechtssatz
Der von einem Rückforderungsanspruch des Versicherers wegen Leistungsfreiheit nach § 38 VersVG betroffene Versicherungsnehmer kann nicht gegen jenen berechtigten Lenker weiteren Regreß nehmen, der einen Unfall in unverschuldeter Unkenntnis des fehlenden Versicherungsschutzes verschuldet hat (die Frage, ob ein besonders schweres Verschulden am Unfall die Zurechnungsanteile verändern könnte, wurde offen gelassen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017369Dokumentnummer
JJR_19820429_OGH0002_0070OB00026_8200000_001