RS OGH 1987/7/7 2Ob577/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1987
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Norm

ABGB §458
VersVG §159

Rechtssatz

Der schuldrechtliche Anspruch auf Wiedereinräumung eines liqudierten Pfandes kann sich nur gegen den ursprünglichen Schuldner, aber nicht gegen den bloß Bezugsberechtigten aus einer verpfändeten Lebensversicherung richten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0011435

Dokumentnummer

JJR_19870707_OGH0002_0020OB00577_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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