Norm
AKHB allgRechtssatz
Zum Zustandekommen eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsvertrages sowie zur Aktivlegitimation im Regreßprozeß nach § 158 f VersVG, wenn der Versicherungsantrag auf dem Weg über den VVD als Versicherungsagenten an zwei Versicherungsanstalten gestellt und von einer derselben angenommen wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0080052Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010