Norm
VersVG §158Rechtssatz
Die Berufung auf die Verjährung des auf § 158 f VersVG beruhenden Rückgriffsanspruchs des Versicherers verstößt nicht deswegen gegen Treu und Glauben, weil der vorausgegangene Deckungsprozeß erst nach vollendeter Verjährung des Rückgriffsanspruchs rechtskräftig beendet worden ist.
Veröff: VersR 1972,62 (Anmerkung hiezu von Kaulbach in VersR 1972,578)
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1971:RS0104025Dokumentnummer
JJR_19711027_AUSL000_0040ZR00182_6900000_001