Norm
VersVG §158cRechtssatz
Ist die klagende Versicherung leistungsfrei, ist sie berechtigt, hinsichtlich des gesamten von ihr gemäß § 158 c VersVG geleisteten Betrages Rückgriff zu nehmen. Hinsichtlich der darüber hinaus aufgewendeten Beträge (Regulierungskosten) gilt § 158 f VersVG zwar nicht; doch ist die klagende Versicherung berechtigt, diese als Geschäftsführerin ohne Auftrag geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0080655Dokumentnummer
JJR_19870326_OGH0002_0070OB00008_8700000_001