RS OGH 1987/12/2 9ObA171/87

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Veröffentlicht am 02.12.1987
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Norm

DHG §2
VersVG §67
VersVG §158c

Rechtssatz

Eine nicht nach dem DHG zu prüfende Obliegenheitsverletzung gegenüber der Haftpflichtversicherung läßt keine Rückschlüsse darauf zu, welcher Grad des Verschuldens dem Arbeitnehmer an der Schadenszufügung gegenüber der anstelle des Arbeitgebers tretenden Kaskoversicherung anzulasten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0054617

Dokumentnummer

JJR_19871202_OGH0002_009OBA00171_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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