Norm
DHG §2Rechtssatz
Eine nicht nach dem DHG zu prüfende Obliegenheitsverletzung gegenüber der Haftpflichtversicherung läßt keine Rückschlüsse darauf zu, welcher Grad des Verschuldens dem Arbeitnehmer an der Schadenszufügung gegenüber der anstelle des Arbeitgebers tretenden Kaskoversicherung anzulasten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0054617Dokumentnummer
JJR_19871202_OGH0002_009OBA00171_8700000_001