Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §37;StudFG 1992 §19 Abs2 Z1;StudFG 1992 §6 Z3 idF 1994/619; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/10/07 94/12/0247 3 Stammrechtssatz Der nach § 19 Abs 2 Z 1 StudFG 1992 vorgesehene Nachweis der Krankheit des Studierenden bedeutet iVm § 6 Z 3 legcit, daß den Studierenden, abweichend von § 39 AVG, die Beweislast trifft. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §38;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;StudFG 1992 §20 Abs2;StudFG 1992 §6 Z3 idF 1997/098;
Rechtssatz: Liegt unbestritten die Tatbestandsvoraussetzung des § 20 Abs 2 StudFG 1992 vor, so ist ein weiterer Anspruch auf Studienbeihilfe davon abhängig, ob gegenüber dem Studierenden in einem Verfahren nach § 19 Abs 6 Z 2 StudFG 1992 die Nachsicht von der Überschrei... mehr lesen...
Der 1971 geborene Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1989/90 Medizin an der Karl-Franzens Universität Graz. Am 2. Februar 1994 stellte er erstmals bei der belangten Behörde den Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit gemäß § 19 Abs. 6 Z. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG 1992). Er brachte vor, daß er mit einem Jahr Kinderlähmung bekommen habe und als "Pflegefall der Stufe 2" (nach dem OÖ. BehindertenG) eingestuft sei. Bedingt durch se... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §37;StudFG 1992 §19 Abs2 Z1;StudFG 1992 §6 Z3 idF 1994/619;
Rechtssatz: Der nach § 19 Abs 2 Z 1 StudFG 1992 vorgesehene Nachweis der Krankheit des Studierenden bedeutet iVm § 6 Z 3 legcit, daß den Studierenden, abweichend von § 39 AVG, die Beweislast trifft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:19941202... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde aufgrund des Zeugnisses über den Vorbereitungslehrgang gemäß § 131d des Schulorganisationsgesetzes der Prüfungskommission für Lehrämter an allgemeinen Pflichtschulen in Linz vom 11. Dezember 1987 als ordentliche Studierende des Pädagogischen Instituts des Bundes in Oberösterreich in Linz am 3. Februar 1988 aufgenommen. Sie absolvierte den Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen, 1. Wahlpflichtfach Englisch, 2. Wahlpflichtfach Werkerziehung/Textil, Haus... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §6 Z2 idF 1995/513;
Rechtssatz: § 6 Z 2 zweiter Halbsatz StudFG 1992 erfaßt seinem maßgeblichen Wortlaut zufolge (mangels entsprechender Einschränkung) nicht bloß gleichwertige Studienabschlüsse im Ausland. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996120079.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §3 idF 1994/619;StudFG 1992 §6 Z2 idF 1994/619;
Rechtssatz: Die Absolvierung der Lehramtsprüfung an einem Pädagogischen Institut des Bundes ist eine "andere gleichwertige Ausbildung" iSd § 6 Z 2 StudFG 1992, weil hiedurch die Berechtigung erworben wird, an Pflichtschulen zu unterrichten. Daß diese Qualifikation nicht an einer der im § 3 StudFG 1992 genannten Einricht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1990/91 an der Technischen Universität Wien Elektrotechnik. Auf Grund des Antrages des Beschwerdeführers vom 3. März 1994 wurde letztlich mit dem Bescheid der belangten Behörde vom 18. Mai 1994 seine Studienbeihilfe mit monatlich S 2.860,-- festgesetzt. Da mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1994 das Studienförderungsgesetz 1992 (= StudFG) mit Bundesgesetz BGBl. Nr. 619/1994 geändert wurde, wurde die Studienbeihilfe des Beschwer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;StudFG 1992 §41 Abs4;StudFG 1992 §52 Abs1;StudFG 1992 §6;
Rechtssatz: Bei dem in einem Bescheid verbundenen Abspruch sowohl über den Anspruch auf Studienbeihilfe als auch über den Anspruch auf Fahrtkostenbeihilfe handelt es sich um zwei trennbare Absprüche. Schlagworte Trennbarkeit gesonderter Abspruch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloß im November 1983 an der Universität Alexandrien sein Medizinstudium ab. Mit Bescheid der Nostrifikationskommission der Medizinischen Fakultät der Universität Wien vom 27. November 1988 wurde dieser ausländische Studienabschluß gemäß § 40 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG) in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 332/1981 unter der Voraussetzung der erfolgreichen Ablegung bestimmter Prüfungen (darunter die Ablegung von sieben Rigorosen sowie von v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1988/89 die Studienrichtung Russisch und Polnisch an der Universität Wien. Mit Bescheid vom 9. Oktober 1992 sowie vom 16. November 1993 gewährte die Studienbeihilfenbehörde - Stipendienstelle Wien der Beschwerdeführerin Studienbeihilfe in der Höhe von S 9.000,-- für das Studienjahr 1992/93 bzw. S 6.700,-- für das Studienjahr 1993/94 sowie jeweils Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von S 300,-- pro Monat. In dem dem Studienjahr 1... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §40;StudFG 1992 §13 Abs1;StudFG 1992 §14;StudFG 1992 §3;StudFG 1992 §6 Z2;
Rechtssatz: Dem StudFG 1992 läßt sich aus keiner Bestimmung, auch nicht aus § 14 StudFG 1992 entnehmen, daß die Förderung eines ordentlichen inländischen Studiums, das zu einem anderen Abschluß führt als das "Ergänzungsstudium" auf Grund einer bedingten Nostrifikation aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §59 Abs1;StudFG 1992 §41 Abs1;StudFG 1992 §49 Abs3;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §52 Abs3 idF 1993/343;StudFG 1992 §6;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Ruhenstatbestandes (selbst wenn dieser im Zeitpunkt der Antragstellung des Studierenden auf Gewährung der Studienbeihilfe gegeben ist) führt nicht zur Vernichtung des Anspruches; denn der Eintri... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze67 Versorgungsrecht72/13 Studienförderung
Norm: AlVG 1977;BSVG;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;FamLAG 1967;GehG 1956 §13a;HVG §58 Abs1;KOVG 1957 §54 Abs1;PG 1965 §39;StGG Art2;StudFG 1992 §41 Abs1;StudFG 1992 §49 Abs3;StudFG 1992 §... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §40;StudFG 1992 §13 Abs1;StudFG 1992 §3;StudFG 1992 §50 Abs1 Z4;StudFG 1992 §6 Z2;
Rechtssatz: Eine andere gleichwertige Ausbildung iSd § 6 Z 2 StudFG 1992 in Form eines ausländischen Studienabschlusses an einer anerkannten ausländischen Hochschule liegt erst dann vor, wenn die volle Gleichwertigkeit iSd § 40 AHSchStG gegeben ist. Da die Gleichw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §40;StudFG 1992 §6 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Knüpft das StudFG 1992 an Sachverhalte an, die im Studienrecht geregelt sind, dann ist zur Auslegung dieser Tatbestände (Hinweis E 14.9.1994, 94/12/0081) auf das Studienrecht zurückzugreifen, soweit nicht das StudFG 1992 selbst ausdrücklich oder erschließbar anderes anordn... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §40;StudFG 1992 §13 Abs1;StudFG 1992 §3;StudFG 1992 §6 Z2;
Rechtssatz: Aus der Systematik des StudFG 1992 ergibt sich, daß eine Gleichwertigkeit der Ausbildung nach § 6 Z 2 zweiter Tatbestand StudFG 1992 dann gegeben ist, wenn diese Ausbildung einem entsprechenden inländischen Studienabschluß nach dem ersten Tatbestand dieser Bestimmung entspric... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit dem am 9. Dezember 1993 eingelangten Antrag die Gewährung einer Studienbeihilfe gemäß dem Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG). In einer (sichtlich beigelegten) Erklärung gemäß § 11 Abs. 2 StudFG vom 18. November 1993 erklärte der Vater der Beschwerdeführerin, nicht zur Vermögensteuer veranlagt zu sein. In einer formularmäßigen Bestätigung des zuständigen Finanzamtes vom 20. Oktober 1993 heißt es hingegen, daß der Vater der Beschwerdeführerin zur... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §12 Abs4;StudFG 1992 §6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994120349.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;StudFG 1983 §4 Abs2;StudFG 1983 §5;StudFG 1983 §6;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Bestimmung des § 2 Abs 3 EStG und der Bestimmungen der §§ 21 bis 32 EStG ergibt sich, daß bei der Ermittlung des für die Studienbeihilfe maßgebenden Einkommens von Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden und in dem der Antrags... mehr lesen...