Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Bei dem in einem Bescheid verbundenen Abspruch sowohl über den Anspruch auf Studienbeihilfe als auch über den Anspruch auf Fahrtkostenbeihilfe handelt es sich um zwei trennbare Absprüche.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995120186.X01Im RIS seit
20.11.2000