RS Vwgh 1997/12/17 96/12/0079

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Veröffentlicht am 17.12.1997
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Index

72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1992 §6 Z2 idF 1995/513;

Rechtssatz

§ 6 Z 2 zweiter Halbsatz StudFG 1992 erfaßt seinem maßgeblichen Wortlaut zufolge (mangels entsprechender Einschränkung) nicht bloß gleichwertige Studienabschlüsse im Ausland.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996120079.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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