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72/02 Studienrecht allgemeinNorm
AHStG §40;Rechtssatz
Dem StudFG 1992 läßt sich aus keiner Bestimmung, auch nicht aus § 14 StudFG 1992 entnehmen, daß die Förderung eines ordentlichen inländischen Studiums, das zu einem anderen Abschluß führt als das "Ergänzungsstudium" auf Grund einer bedingten Nostrifikation ausgeschlossen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995120121.X04Im RIS seit
11.07.2001