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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVG §107 Abs1 Z9;Rechtssatz
§ 107 Abs 1 Z 9 StVG pönalisiert ein vorsätzliches ungebührliches Benehmen des Strafgefangenen gegenüber bestimmten Personen. Der Maßstab des ungebührlichen Benehmens muß schon nach dem Wortverständnis objektiv gezogen werden, so daß Erwägungen darüber, welche Sprache allenfalls unter den Strafgefangenen üblich sein möge, nicht anzustellen sind.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180158.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010