I. Beschwerdevorbringen - Gegenschrift Beschwerdevorbringen: Mit der Eingabe vom 24.4.2007 hat Herr Dr. P S Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Graz erhoben. Im Wesentlichen und zusammengefasst wurde Folgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer wollte in den Abendstunden des 6.4.2007 die ihm gehörige Wohnung in G, S 66, betreten, um mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die diese Wohnung mit dem gemeinsamen Sohn bewohnt,... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Wegweisung nach § 38 a SPG wegen der Annahme eines bevorstehenden gefährlichen Angriffes des Beschwerdeführers gegen seine ehemalige Lebensgefährtin, die seine Wohnung mit dem gemeinsamen Sohn bewohnte und vom Beschwerdeführer wegen Männerbesuchen zum Verlassen der Wohnung aufgefordert wurde, ist bei folgendem Sachverhalt gerechtfertigt: Die einschreitenden Sicherheitsorgane bezeugten übereinstimmend das hohe verbale Aggressionspotential des Beschwerdeführers gegen seine e... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 22. März 2007 bringt der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass das einschreitende Organ nicht berechtigt gewesen sei, eine Wegweisung und ein Betretungsverbot für seine Wohnung in G, H 52/2/11, auszusprechen. Dies deshalb, da am 16. März 2007 kein tätlicher Angriff erfolgte, sondern am 13. März 2007 abends Unstimmigkeiten mit seiner bei ihm lebenden Mutter aufgetreten seien. Der am 16. März 2007 zu Besuch gewesene Halbbruder, der Zeuge T E, sei nur kurzfris... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Wegweisung nach § 38 a Abs 1 SPG setzt die berechtigte Annahme eines bevorstehenden gefährlichen Angriffs auf die Rechtsgüter Leben, Gesundheit oder Freiheit voraus. Diese Annahme ist - auch wenn die Beamten zuletzt des Öfteren zu Streitschlichtungen herbeigerufen wurden - alleine bei einem Redefluss und einem damit in Zusammenhang liegende Gestikulieren mit den Händen, einem als irr empfundenen Blick und gegenseitigen lautstarken Beschimpfungen noch nicht gerechtfertigt. ... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 7. April 2005 bringt der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass er durch die erfolgte Wegweisung am 4. März 2005 und die Verhängung des Betretungsverbotes durch Beamte der Polizeiinspektion T in seinen Rechten verletzt worden sei. Die Wegweisung sei auf Grund der Angaben der Ehefrau des Beschwerdeführers erfolgt. Eine Befragung der betroffenen Personen sei nicht durchgeführt worden. Die Ehefrau des Beschwerdeführers, K A, habe im Ehescheidungsverfahren des B... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Wegweisung und ein Betretungsverbot nach § 38a Abs 1 SPG setzen die gerechtfertigte Annahme voraus, dass durch die betroffene Person ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevorsteht. Hiefür reicht ein gefährlicher Angriff in der Vergangenheit alleine noch nicht aus (VwGH 21.12.2000, 2000/01/0003). Dasselbe gilt für bloße Belästigungen unter der Schwelle eines gefährlichen Angriffes und für rein psychische Gewalt (auch wenn die Exekutive schon mehrmal... mehr lesen...
Mit dem oben näher bezeichneten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 14.01.2003 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, dass gegen ihn am 19.01.2002 von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes ein Betretungsverbot angeordnet wurde, wobei dem Berufungswerber die Rückkehr nach F untersagt wurde und der Berufungswerber dieses Betretungsverbot missachtet hat, indem er in den oben angeführten Schutzbereich eingedrungen ist. Er habe dadurch die Rechtsvorschriften ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Betretungsverbot (Rückkehrverbot) nach § 38a Abs 2 SPG, dessen Nichtbefolgung gemäß § 84 Abs 1 Z 2 SPG strafbar ist, soll den Gefährdeten vor der mit dem Verbot belegten Person wirksam schützen. Zu diesem Zweck erstreckt es sich nicht nur auf die Wohnung, in der ein Gefährdeter wohnt, sondern auch auf deren unmittelbare Umgebung. Wurde somit der Bereich des Betretungsverbotes von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit "F., P. 23" festgelegt, war das gesamte be... mehr lesen...
?Sie haben insoferne ein von einem Organ der öffentlichen Aufsicht erlassenes Betretungsverbot für das Anwesen ***, missachtet, als Sie I) am ***, gegen *** Uhr, II) am ***, gegen *** Uhr, III) am ***, gegen ***Uhr, IV) am ***, gegen *** Uhr, V) am ***, gegen *** Uhr und VI) am ***, gegen *** Uhr, dorthin zurückkamen. Dadurch haben Sie folgende Rechtsvorschrift verletzt: I) ? VI) § 84 Abs 1 Z 2 iVm § 38a Abs 2 Sicherheitspolizeigesetz 1991 Gemäß § 84 Abs 1 Z 2 leg cit wird hiefür eine Ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Im ?Betretungsverbot? der Exekutive wird der räumlich Schutzbereich definiert (hier: Einfamilienhaus). Das Betreten des Gartens (außerhalb des Schutzbereiches) wird damit nicht untersagt und ist deshalb auch nicht strafbar. Schlagworte Betretungsverbot mehr lesen...
Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-440022/13/Gf/Km vom 12.12.2001 Rechtssatz: Bei der Verhängung einer Wegweisung iSd § 38a Abs.1 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 146/1999 (im Folgenden: SPG), handelt es sich zweifelsfrei um eine - gesetzlich vorgesehene, nämlich: unter bestimmten Voraussetzungen zulässige - Eingriffsmaßnahme in grundrechtlich geschützte Rechtsbereiche. Die Anordnung einer derartigen Maßnahme stellt glei... mehr lesen...
I.1. In der beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark am 18. November 1998 eingelangten Beschwerde wurde nachfolgendes vorgebracht: 1. Sachverhaltsdarstellung: Der Beschwerdeführer kam am 10.11.1998 gegen 19.00 Uhr nach einer Dienstbesprechung in die Ehewohung G Straße 32, G. Der Sohn des Beschwerdeführers, mj. C P, begrüßte diesen kurz und verschwand wieder in das Schlafzimmer, wo er gemeinsam mit der Mutter A P fernschaute. A P erwiderte wie schon seit Monaten den Gruß des Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Während eine Wegweisung nach § 38a Abs 1 SPG eine bestimmte Tatsache voraussetzt, wonach man einen bevorstehenden gefährlichen Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit der gefährdeten Person prognostizieren kann, rechtfertigt die (bloße) Ausübung psychischer Gewalt ohne Hinzutreten weiterer Gefährdungsmomente eine Wegweisung oder Verhängung eines Rückkehrverbotes keinesfalls. So orientiert sich § 38a SPG am Begriff des "gefährlichen Angriffs", während die (Gerichtsverfahrens... mehr lesen...