RS UVS Burgenland 2002/12/02 047/02/02002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.2002
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Rechtssatz

Im ?Betretungsverbot? der Exekutive wird der räumlich Schutzbereich definiert (hier: Einfamilienhaus). Das Betreten des Gartens (außerhalb des Schutzbereiches) wird damit nicht untersagt und ist deshalb auch nicht strafbar.

Schlagworte
Betretungsverbot
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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