Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht begründete die Zurückweisung des von den nunmehrigen Revisionsrekurswerbern erhobenen Rekurses gegen den Konkurseröffnungsbeschluss des Erstgerichtes damit, dass den Rekurswerbern keine Konkursforderungen zustünden; Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung berechtigten ebenso wie die durch § 58 KO ausdrücklich ausgeschlossenen Ansprüche nicht zur Konkursteilnahme und damit auch nicht zur Erhebung eines Reku... mehr lesen...
Begründung: Anna Maria W***** stellte am 25. 6. 2004 beim Erstgericht den Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der B***** GmbH (FN *****) mit der
Begründung: , sie sei Alleingesellschafterin dieser Gesellschaft; sie sei auch von Juni 2003 bis Dezember 2003 Alleingeschäftsführerin gewesen. Sie habe die Geschäftsführung zurücklegen müssen, um nicht "in Haftungen" zu kommen. Das Unternehmen sei aufgrund von Manipulationen ihres Ehemannes, der bis 10. 6. 2003 Geschäftsfü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling und Dr. Kuras und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek als weitere Richter in der Konkurseröffnungssache der H***** GmbH, *****, über den Revisionsrekurs der Gemeinschuldnerin, vertreten durch den selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer Reinhold R*****, dieser ver... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich ist mit mehr als 99 % des Stammkapitals Mehrheitsgesellschafterin der beklagten Partei; die beiden klagenden Stadtgemeinden waren Minderheitsgesellschafterinnen mit einem Geschäftsanteil von je 1.000,-- S. Am 5. Jänner 2001 fand eine Aufsichtsratssitzung der beklagten Partei statt, in der über den Antrag der klagenden Parteien auf Genehmigung der Abtretung ihrer Geschäftsanteile an die G***** reg GenmbH abgestimmt wurde. Drei Aufsichtsratsmitgli... mehr lesen...
Norm: ZPO §461GmbHG §41GmbHG §78 Abs1
Rechtssatz: Ausgeschiedene Gesellschafter sind bis zu ihrer Löschung im Firmenbuch (§ 78 Abs 1 GmbHG) befugt, bei der Generalversammlung mitzustimmen und die dort gefassten Beschlüsse gemäß § 41 GmbHG anzufechten. Auch ihre Beschwer ist im Hinblick auf ihre Gewährleistungspflicht gegenüber den Erwerbern ihrer Geschäftsanteile auch dann zu bejahen, wenn sie bei Schluss der mündlichen Verhandlung erster Insta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Republik Österreich ist mit gerundet 99,996 % Mehrheitsgesellschafterin der Beklagten; die beiden klagenden Stadtgemeinden waren Minderheitsgesellschafter mit einem Geschäftsanteil von je 1.000 S. Am 5. 1. 2001 fand eine kurzfristig einberufene Aufsichtsratssitzung der Beklagten statt, auf deren Tagesordnung die Genehmigung der Abtretung der Geschäftsanteile der beiden Klägerinnen an die - sie im vorliegenden Verfahren vertretende - G*****enossenschaft reg... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller - der trotz seiner behaupteten Gläubigerstellung gegenüber der Verlassenschaft nach Oskar H***** auch dessen Erbin, die Erstrevisionsrekurswerberin, vertritt - beantragte am 10. 5. 2002 beim Erstgericht die Eröffnung des Konkurses über das durch den Separationskurator Dr. Alfred Kobzina vertretene "Sondervermögen der zu 1 A ***** des Bezirksgerichtes M***** separierten Verlassenschaft nach Oskar H*****". Am 8. 1. 1999 habe das Verlassenschaftsgericht di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Gesellschafter der im August 1992 gegründeten G***** GmbH (in der Folge: G*****) mit einem Stammkapital von 500.000 S; der Erstkläger hält 25 %, der Zweitkläger 30 %, der Drittkläger 25 %, der Viertkläger 10 % und der Beklagte 10 % der Geschäftsanteile. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Geldbearbeitungssystemen, insbesondere Münzzähl- und -sortiermaschinen für den Schalter- und Selbstbedienu... mehr lesen...
Begründung: Die Rekurswerber sind an der im Firmenbuch eingetragenen K*****-Gesellschaft mbH als Gesellschafter mit folgenden, zur Gänze geleisteten Stammeinlagen beteiligt: Matthias M***** und Mag. Stefan S***** mit je 187.500 S und Ingrid K***** mit 125.000 S. Selbständig vertretungsbefugte Gesellschafter sind Mag. Stefan S***** und Ingrid K*****. In der Generalversammlung vom 25. 9. 2000 beschlossen die Gesellschafter die Errichtung einer Kommanditerwerbsgesellschaft unter d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 15. 10. 1997 gegründet und am 8. 11. 1997 im Firmenbuch zu FN 164303y registriert. Der Kläger war ab 8. 11. 1997 handelsrechtlicher Geschäftsführer der beklagten Partei, wobei er ab 19. 12. 1998 (wiederum) selbständig vertretungsbefugt war. Laut dem am 5. 7. 1999 zwischen den Streitparteien abgeschlossenen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, der auf Seiten der bekla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH wurde im Jahr 1972 gegründet; sie hat ein Stammkapital von S 1,500.000. Der Nebenintervenient ist Geschäftsführer und Gesellschafter mit einer Stammeinlage von S 990.000. Die Kläger sind Gesellschafter, und zwar der Erstkläger und die Viertklägerin mit Stammeinlagen von je S 105.000, die Zweitklägerin mit einer Stammeinlage von S 165.000 und die Drittklägerin mit einer Stammeinlage von S 135.000. Unternehmensgegenstand ist insbesondere der ... mehr lesen...
Begründung: Gesellschafter der seit 28. 2. 1997 im Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck zu FN 154400i eingetragenen S***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in St***** sind Alois und Heide St***** mit je 25 % und die beim Amtsgericht C***** protokollierte C*****gesellschaft mbH mit 50 % des Stammkapitals. Mit Beschluss vom 8. 1. 1997 haben die Gesellschafter Alois St***** und Wilfried R***** (der auch Geschäftsführer der genannten, beim Amtsgericht C***** protokollierten Gesells... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Gemeinschuldnerin wurde über deren Vermögen am 12. 4. 1999 das Konkursverfahren eröffnet (ON 3). Über Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht mit Beschluss vom 13. 4. 1999 die Schließung des Unternehmens der Gemeinschuldnerin. Am 14. 4. 1999 bewilligte das Konkursgericht auf Grund mit Zustimmung der Gemeinschuldnerin gestellten Antrags des Masseverwalters den Verkauf des Unternehmens sowie die Übertragung des der Gemeinschuldnerin geh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit notariell bekräftigtem Gesellschaftsvertrag vom 4. Mai 1993 errichteten Franz F*****, Walter N*****, Erich T***** und Herbert W***** die beklagte Partei. Auf das Stammkapital von S 500.000,-- leisteten die vier Gesellschafter jeweils eine Bareinzahlung von S 125.000,--. Nach Punkt 5. des Gesellschaftsvertrages bestimmen sich die Geschäftsanteile nach der Höhe der übernommenen Stammeinlagen. Jedem Gesellschafter steht nur ein Geschäftsanteil zu. Die Teilung... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Wels ist zu FN 33178t die K***** GmbH (im folgenden umzuwandelnde GmbH) mit Sitz in N***** eingetragen. Gesellschafter sind Hubert D***** mit einer Stammeinlage von 125.000 S und Pauline Elisabeth W***** mit einer Stammeinlage von 375.000 S. Die Stammeinlagen sind je zur Hälfte eingezahlt. Selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer ist Hubert D*****. In der außerordentlichen Generalversammlung vom 24. 9. 1998 beschlossen die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3ddGmbHG §41
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hat für jene Fälle, in denen nur zum Schein ein Beschluß vorlag, anerkannt, dass dessen Nichtigkeit wenn die Voraussetzungen des § 228 ZPO gegeben sind, mit Feststellungsklage geltend gemacht werden kann, für die die einmonatige Frist des § 41 GmbHG nicht gilt (SZ 67/103 mwN; 7 Ob 38/98h). Beschluß auf Feststellung des Jahresabschlusses. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §22GmbHG §41
Rechtssatz: Eine bloß unwesentliche Beeinträchtigung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses im Sinne einer belanglosen Fehlerhaftigkeit berechtigt nach herrschender Ansicht nicht zur Anfechtung. Entscheidungstexte 7 Ob 179/98v Entscheidungstext OGH 09.02.1999 7 Ob 179/98v European Case Law ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Gesellschafterin der beklagten Partei mit einer Stammeinlage von S 130.000. Das Stammkapital der beklagten Partei beträgt S 500.000. Die beklagte Partei ist zu 1229/2080 Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** der KatGem W*****. Die restlichen 851/2080-Anteile stehen im Miteigentum von insgesamt 166 Personen. Die beklagte Partei ist Fruchtnießerin betreffend diese Anteile. Auf dieser Liegenschaft sowie auf weiteren Liegenschaften wurde ei... mehr lesen...
Norm: GmbHG §36 Abs1GmbHG §41VerG 2002 §7
Rechtssatz: Der weite Wortlaut des § 41 GmbHG spricht für die Ansicht, dass sowohl Einberufungsmängel und Ankündigungsmängel als auch Inhaltsmängel den Gesellschafterbeschluss nur anfechtbar, nicht aber von Anfang an unwirksam und damit nicht sanierbar machen. Entscheidungstexte 6 Ob 290/98k Entscheidungstext OGH 28.01.1999 6 Ob 290/98k Ve... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Gesellschaft mbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 24. 10. 1996 gegründet. Der Kläger ist einer von sechs Gesellschaftern. Das Stammkapital beträgt 1,2 Mio S. Jeder der Gesellschafter hat einen Geschäftsanteil von 200.000 S. Der Kläger ist Gesellschaftergeschäftsführer. In der Satzung der Beklagten ist ua folgendes festgelegt: Die Generalversammlung ist beschlußfähig, wenn zwei Drittel des Stammkapitals anwesend oder vertreten sind. Die Kündigung eines... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41
Rechtssatz: Bei einem nicht anfechtungsbedürftigen bloßen Scheinbeschluß (oder Nichtbeschluß) liegt kein Beschluß "der Gesellschafter" im Sinne des Einleitungssatzes des § 41 Abs 1 GmbHG sondern ein Beschluß von Nichtgesellschaftern oder einer Minderheit der Gesellschafter vor. Daß die von Nichtgesellschaftern gefaßten Beschlüsse als Scheinbeschlüsse wirkungslos sind, ist herrschende Meinung. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: GmbHG §34GmbHG §41
Rechtssatz: Ein mangelhafter Umlaufbeschluß ist weder ein Scheinbeschluß noch ein Nichtbeschluß. Entscheidungstexte 6 Ob 290/98k Entscheidungstext OGH 28.01.1999 6 Ob 290/98k Veröff: SZ 72/15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111766 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der vom Verjährungseinwand betroffene Teil des Anspruchs ist der Vergütungsanspruch des Klägers als geschäftsführender Gesellschafter der Beklagten für das Jahr 1992, und zwar nur in jenem Ausmaß von 5 % des auf den Kläger entfallenden Umsatzes (35 % des Gesamtumsatzes) der dadurch bedingt war, daß der Beklagten durch die Auszahlung kein bilanzmäßiger Verlust entstehen durfte. Nach der allgemeinen Regel des § 1478 ABGB ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist mit einer Stammeinlage von S 6.250,--, die zur Hälfte einbezahlt ist, Gesellschafter der beklagten Partei. Mitgesellschafter sind die S*****gesmbH mit einem zur Hälfte einbezahlten Geschäftsanteil von S 812.500,-- und der Vater des Klägers, KR Ing.Hans H*****, mit einem zur Hälfte einbezahlten Geschäftsanteil von S 181.250,--. Der Gesellschaftsvertrag sieht in Punkt VIII.2 vor, daß die Abtretung von Geschäftsanteilen oder Teilen von Geschäfts... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99HGB §202HGB §229UmwG §5UmwG idF ÜbRÄG (BGBl I 75/2006) §5 Art4 Z4UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Die sich an der errichteten Kommanditgesellschaft beteiligenden Gesellschafter müssen Kommanditeinlagen übernehmen, die dem Ausmaß ihrer Stammeinlagen in der übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsprechen. Es muss nicht nur das Verhältnis (der Prozentsatz) sondern auch die Höhe de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Gesellschafter der im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragenen beklagten Gesellschaft mbH mit einer zur Hälfte eingezahlten Stammeinlage von 6.250 S. Mitgesellschafter sind die ebenfalls im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragene S*****gesellschaft mbH (kurz: S***** GmbH) mit einem zur Hälfte eingezahlten Geschäftsanteil von 812.500 S und der Vater des Klägers, KR Ing.Hans H*****, mit einem zur Hälfte eingezahlten Geschäft... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Aufgriffsrechte sind als korporative Satzungsbestandteile objektiv auszulegen. Entscheidungstexte 6 Ob 335/97a Entscheidungstext OGH 26.02.1998 6 Ob 335/97a Veröff: SZ 71/42 7 Ob 38/98h Entscheidungstext OGH 19.05.1998 7 Ob 38/98h Vgl a... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG õ7
Rechtssatz: Der Umwandlungsbeschluss kann nicht wegen Verletzung gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht sondern nur wegen Rechtsmissbrauchs angefochten werden. Rechtsmissbrauch liegt nicht schon dann vor, wenn das Motiv für die Umwandlung der Ausschluss des Minderheitsgesellschafters war. Entscheidungstexte 6 Ob 33... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Der Umwandlungsbeschluß bedarf keiner sachlichen Rechtfertigung und trägt diese in sich. Entscheidungstexte 6 Ob 335/97a Entscheidungstext OGH 26.02.1998 6 Ob 335/97a Veröff: SZ 71/42 7 Ob 38/98h Entscheidungstext OGH 19.05.1998 7 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §50GmbHG §84GmbHG §98GmbHG §99UmwG §5UmwG idF EU-GesRÄG §7
Rechtssatz: Der Minderheitsgesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat gegen die mit qualifizierter Mehrheit von den Hauptgesellschaftern beschlossene errichtende Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Kommanditgesellschaft kein Zustimmungsrecht (Vetorecht), selbst wenn ihm in der übertragenden Gesellschaft ein Aufgriffsrecht... mehr lesen...