Norm
GmbHG §36 Abs1Rechtssatz
Der weite Wortlaut des § 41 GmbHG spricht für die Ansicht, dass sowohl Einberufungsmängel und Ankündigungsmängel als auch Inhaltsmängel den Gesellschafterbeschluss nur anfechtbar, nicht aber von Anfang an unwirksam und damit nicht sanierbar machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111765Im RIS seit
27.02.1999Zuletzt aktualisiert am
10.12.2020