Norm
ZPO §228 B3ddRechtssatz
Der Oberste Gerichtshof hat für jene Fälle, in denen nur zum Schein ein Beschluß vorlag, anerkannt, dass dessen Nichtigkeit wenn die Voraussetzungen des § 228 ZPO gegeben sind, mit Feststellungsklage geltend gemacht werden kann, für die die einmonatige Frist des § 41 GmbHG nicht gilt (SZ 67/103 mwN; 7 Ob 38/98h). Beschluß auf Feststellung des Jahresabschlusses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111607Im RIS seit
11.03.1999Zuletzt aktualisiert am
28.02.2020