RS OGH 1997/11/12 4Ob342/97s, 10Ob269/98a, 10Ob214/99i, 6Ob184/01d, 6Ob160/16x

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Veröffentlicht am 12.11.1997
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Norm

FBG §40 Abs4
GmbHG §15a

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 15a GmbHG, mit der die Möglichkeit der Bestellung von Notgeschäftsführern neu geschaffen wurde, löste die bisherige Praxis ab, die sich mit der Bestellung von Prozesskuratoren und von Abwesenheitskuratoren behelfen musste. Aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ist daher auch anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Regelungsbedarf für die Festsetzung der Entlohnung nicht erkannte, so dass eine Gesetzeslücke anzunehmen ist, die durch Analogie geschlossen werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108684

Im RIS seit

12.12.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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