Norm
GmbHG §15aRechtssatz
Der Rücktritt eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mbH rechtfertigt aber noch nicht die Bestellung eines Notgeschäftsführers nach §15a GmbHG, soferne der zurückgetretene Gesellschafter nicht den Nachweis dafür erbracht hat, daß er vergeblich versucht hat, eine Behebung des Vertretungsmangels durch einen Beschluß der Generalversammlung zu erwirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:1995:RI0000030Dokumentnummer
JJR_19951110_OLG0819_00300R00170_9500000_001