Norm
FBG §40 Abs4Rechtssatz
Der Notgeschäftsführer gemäß § 15a GmbHG hat gegen die Gesellschaft Anspruch auf Ersatz von Barauslagen und auf Entlohnung; dieser ist im Verfahren außer Streitsachen durchzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108683Im RIS seit
12.12.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2016