Norm: KO §44 Abs1KO §44 Abs2KO §81KO §81a Abs2
Rechtssatz: Der Masseverwalter unterliegt einer umfassenden Pflichtbindung auch gegenüber den Aussonderungsgläubigern. Dementsprechend hat er das Entstehen einer Zugehörigkeit von Forderungen zur Masse, wenn diese Forderungen keinerlei Bezug zur Masse oder zum Gemeinschuldner haben - also unstrittig eine Grundlage dafür, dass der Gemeinschuldner diese Forderung im Sinne des § 1 Abs 1 KO nach Konkur... mehr lesen...
Norm: KO §44 Abs2KO §44 Abs3KO §46 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Aufnahme der Bereicherungsansprüche in die Konkursordnung (§ 46 Abs 1 Z 6 KO) hängt mit der Ersatzaussonderung zusammen. Entscheidungstexte 8 Ob 157/99t Entscheidungstext OGH 22.12.1999 8 Ob 157/99t Veröff: SZ 72/211 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: KO §20 Abs3KO §21 Abs2KO §44 Abs1KO §44 Abs2KO §44 Abs3KO §46 Abs1 Z6
Rechtssatz: § 46 Abs 1 Z 6 KO gewährt dem Aussonderungsberechtigten, der die Ersatzaussonderung nicht geltend machen kann, unter bestimmten Voraussetzungen einen Bereicherungsanspruch. Wenn der Masseverwalter eine fremde Sache veräußert und den Preis so eingezogen hat, dass er in der Masse nicht mehr "ausscheidbar gesondert" vorhanden ist, liegt Bereicherung der Masse ... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §21KO §44 Abs1KO §44 Abs2
Rechtssatz: Wurde Vorbehaltsware des Gläubigers, welche vor der Konkurseröffnung über das Vermögen des Gemeinschuldners weiterverarbeitet und verkauft worden war, erst nach Konkurseröffnung bezahlt, so liegen Absonderungsansprüche des Gläubigers an Kaufpreisforderungen gegen den Dritterwerber und daraus folgend ein Informationsanspruch über diese Geschäftsfälle vor. Da dieser vom Masseverwalter in Erfüll... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §14 Abs1KO §21 Abs2KO §44 Abs1KO §44 Abs2
Rechtssatz: Hat der Masseverwalter in der Prüfungstagsatzung die als Kaufpreisforderung angemeldeten Konkursansprüche der klagenden Partei als solche anerkannt, so ist ihr der Masseverwalter darüber auskunftspflichtig, an wen die von ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verkauft und wann die jeweiligen Erwerber welchen Betrag dafür bezahlt haben, wenn die Kenntnis dieser Umständ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §44 Abs2
Rechtssatz: Die Wirksamkeit des Aussonderungsrechtes im Konkurs ist davon abhängig, daß sich die Waren noch in der Konkursmasse befinden. Auf einen allfälligen Verkaufserlös kann das Aussonderungsrecht nur unter den Voraussetzungen des § 44 Abs 2 KO übergehen. Entscheidungstexte 5 Ob 701/79 Entscheidungstext OGH 12.02.1980 5 Ob 701/79 Veröff: JBl 1981,157 ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §44 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob die Beklagte durch die Geltendmachung ihres Aussonderungsrechtes auch das bekommen hätte, was sie durch die angefochtene Rechtshandlung erhalten hat, kann nur auf den Zeitpunkt dieser Rechtshandlung abgestellt werden, soweit damals bereits die Möglichkeit bestanden hat, den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es kommt daher nur darauf an, ob damals noch Waren aus jener Lieferung vorhanden gewe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1KO §44 Abs2KO §46 Abs1 Z5
Rechtssatz: § 46 Abs 1 Z 5 KO gewährt dem Aussonderungsberechtigten der die Ersatzaussonderung nicht geltend machen kann, unter bestimmten Voraussetzungen einen Bereicherungsanspruch. Wenn der Masseverwalter eine fremde Sache veräußert und den Preis so eingezogen hat, sodaß er in der Masse nicht mehr "ausscheidbar gesondert" vorhanden ist, liegt Bereicherung der Masse vor. Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435KO §44 Abs2KO §46 Abs1 Z5
Rechtssatz: Der Bereicherungsanspruch geht auf Geldleistung schlechthin, während der Anspruch auf Ersatzaussonderung (jedenfalls im Sinne der herrschenden Ansicht) auf die Herausgabe eines bestimmten, individualisierten Geldbetrages (Verkaufserlöses) gerichtet ist. Der Unterschied zwischen beiden Begehren zeigt sich insbesonders im Exekutionsverfahren, da nur beim Bereicherungsanspruch Exekution wegen G... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 AAO §21KO §11KO §44 Abs2
Rechtssatz: Der in Geld bestehende Erlös aus der Veräußerung der auszusondernden Sache ist nur so lange geeigneter Gegenstand der Eigentumsklage, als er unterscheidbar vorhanden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 714/79 Entscheidungstext OGH 30.10.1979 1 Ob 714/79 EvBl 1980/77 S 243 = JBl 1980,258 = SZ 52/154 ... mehr lesen...
Norm: KO §44 Abs2KO §48 Abs1KO §48 Abs2
Rechtssatz: Ist aus dem Versteigerungserlös einer Liegenschaft des Gemeinschuldners noch nichts in die Konkursmasse eingeflossen, kann dem Begehren auf Aussonderung des im Versteigerungserlös enthaltenen Entgelts für die Veräußerung von Sachen, an denen ein Eigentumsvorbehalt vereinbart war, nicht stattgegeben werden. Entscheidungstexte 8 Ob 501/77 ... mehr lesen...
Norm: KO §44 Abs2
Rechtssatz: Der Ersatzaussonderungsanspruch umfaßt auch dann, wenn die Forderung, zu deren Gunsten der Eigentumsvorbehalt begründet wurde, kleiner ist als der an die Stelle der veräußerten Sache getretene Erlös, den für die Sache erzielten Gesamterlös. Entscheidungstexte 6 Ob 334/63 Entscheidungstext OGH 24.06.1964 6 Ob 334/63 Veröff: SZ 37/91 = EvBl 1965/7... mehr lesen...
Norm: KO §44 Abs2KO §46 Abs1 Z2KO §46 Abs1 Z5ZPO §234
Rechtssatz: Das Recht des Vorbehaltsverkäufers ist ein Aussonderungsrecht, welches nur im Falle der Veräußerung der verkauften Sache nach der Konkurseröffnung einen Anspruch auf Ersatzaussonderung nach § 44 Abs 2 KO des für die Sache erzielten Erlöses begründet, wenn die Sache entweder durch den Masseverwalter verkauft wurde oder der beim Verkauf durch den Gemeinschuldner erzielte Erlös in d... mehr lesen...
Die Kläger verkauften an Simon F. einen Autobus um 80.000 S und übergaben ihm diesen vor der Zahlung des Kaufpreises. Simon F. erlitt am 23. September 1957 einen tödlichen Verkehrsunfall, bei dem der Autobus vollständig zerstört wurde. Am 21. Februar 1958 wurde über den Nachlaß der Konkurs eröffnet. Der Masseverwalter veräußerte das Wrack des Autobusses und gab den Erlös zur Konkursmasse. Die Kläger behaupten, der Autobus sei infolge eines vereinbarten Eigentumsvorbehaltes ihr Eigentu... mehr lesen...
Norm: KO §44 Abs2
Rechtssatz: So wie der Aussonderungsanspruch beruht auch der Anspruch auf Ersatzaussonderung auf einem dinglichen Recht. Es kann nur der konkrete, in der Masse noch vorhandene und individualisierbare Leistungsgegenstand ausgesondert werden, nicht aber ein Geldbetrag schlechthin. Entscheidungstexte 5 Ob 543/59 Entscheidungstext OGH 09.12.1959 5 Ob 543/59 Veröff: S... mehr lesen...
Der Kläger begehrte von der Konkursmasse der Firma W. die Herausgabe aller in der Masse vorhandenen Formen, Stanzen und Schnitte; die beanspruchten Fahrnisse waren jedoch mit Zustimmung des Gläubigerausschusses und des Konkursgerichtes der Firma F. entgeltlich überlassen worden. Die Firma F. trat der beklagten Konkursmasse als Nebenintervenientin bei. Das Prozeßgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil und sprach aus, daß der We... mehr lesen...
Norm: ABGB §369KO §44 Abs2
Rechtssatz: Ist eine dem Gemeinschuldner nicht gehörige Sache nach Konkurseröffnung veräußert worden, tritt an die Stelle des Aussonderungsanspruches der Anspruch auf Ersatzaussonderung; das Aussonderungsbegehren ist abzuweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 256/51 Entscheidungstext OGH 17.05.1951 2 Ob 256/51 SZ 24/138 ... mehr lesen...
Norm: KO §44 Abs2
Rechtssatz: Der Aussonderungsausspruch erstreckt sich nicht auf das an Stelle der Sache getretene Entgelt, wenn die Sache vor der Konkurseröffnung veräußert wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 278/32 Entscheidungstext OGH 18.05.1932 3 Ob 278/32 Veröff: SZ 14/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...