Norm
KO §44 Abs2Rechtssatz
Der Ersatzaussonderungsanspruch umfaßt auch dann, wenn die Forderung, zu deren Gunsten der Eigentumsvorbehalt begründet wurde, kleiner ist als der an die Stelle der veräußerten Sache getretene Erlös, den für die Sache erzielten Gesamterlös.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0064772Dokumentnummer
JJR_19640624_OGH0002_0060OB00334_6300000_001