Norm
KO §44 Abs2Rechtssatz
Der Aussonderungsausspruch erstreckt sich nicht auf das an Stelle der Sache getretene Entgelt, wenn die Sache vor der Konkurseröffnung veräußert wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0064781Dokumentnummer
JJR_19320518_OGH0002_0030OB00278_3200000_001