RS OGH 1977/3/9 8Ob501/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1977
beobachten
merken

Norm

KO §44 Abs2
KO §48 Abs1
KO §48 Abs2

Rechtssatz

Ist aus dem Versteigerungserlös einer Liegenschaft des Gemeinschuldners noch nichts in die Konkursmasse eingeflossen, kann dem Begehren auf Aussonderung des im Versteigerungserlös enthaltenen Entgelts für die Veräußerung von Sachen, an denen ein Eigentumsvorbehalt vereinbart war, nicht stattgegeben werden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 501/77
    Entscheidungstext OGH 09.03.1977 8 Ob 501/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0064769

Dokumentnummer

JJR_19770309_OGH0002_0080OB00501_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten